Rund 2500 Leichen sollten nach Plänen des Investors jährlich im
Helmstadter Steinweg eingeäschert werden. Das Vorhaben ist jetzt schnell
gescheitert. Foto: Archiv
Helmstadt-Bargen. (bju/kel) "Das Thema ist vom Tisch", sagt
Bürgermeister Wolfgang Jürriens. Nicht einmal eine Woche nachdem bekannt
wurde, dass Claus Wiesenauer sein im Sinsheimer Stadtteil Reihen schwer
umstrittenes Krematorium jetzt im Helmstadter Gewerbegebiet bauen will,
bekam der Immobilienhändler aus dem bayrischen Allmersbach gestern eine
Absage. Helmstadt-Bargen reagierte damit offenbar auf eine weit
verbreitete Ablehnung in der Bevölkerung. Bürgermeister Wolfgang
Jürriens spürte "Ängste, Bedenken und Unsicherheiten", die bei vielen
Gesprächen in den letzten Tagen zum Ausdruck gebracht worden seien.
Gestern Abend tagt der Gemeinderat nochmals nichtöffentlich.
Und war sich offenbar einig, dass der Dorffrieden wichtiger ist als ein
Krematorium, so war gestern Morgen schon im halben Dorf bekannt. Aus der
Nachbarschaft im Steinweg war Widerstand angekündigt worden, außerdem
schien dem Gremium die geplante Vermarktung der angrenzenden MWH-Brachen
erschwert. Einig war sich das Gremium auch, dass die anstehende
Bürgerversammlung, die als Teil des "Findungsprozesses" (Jürriens)
gedacht war, am allgemeinen Unbehagen letztlich nichts ändern werde.
"Wir brauchen das Krematorium nicht", fasste Wolfgang Jürriens gegenüber
der RNZ die Meinung der Ratsrunde zusammen. Claus Wiesenauer sucht nach
einem neuen Standort für die Einäscherungsanlage, nachdem die
Realisierungschancen am Reihener Standort nach massiven Bürgerprotesten
und nach einer Entscheidung des Karlsruher Verwaltungsgerichts drastisch
gesunken sind.
"Mit der Bürgerversammlung wollten wir unsere
Bürger an dem Entscheidungsprozess aktiv teilnehmen lassen", erklärte
der Helmstadter Verwaltungschef die geplante Vorgehensweise. Doch das
"offen sein für dieses Projekt" und "etwas positiv gegenüber stehen",
wie es in der Presse zu lesen gewesen sei, hätten einige bereits als
unterschriebenen Vertrag mit dem Investor des Krematoriums
interpretiert. Der eine oder andere Vorwurf in Bezug auf eine
frühzeitige Entscheidung für das Krematorium sei einfach nicht richtig
gewesen.
Naja... das gilt aber bestimmt nicht für unseres, oder?
Preiskrieg der Feuerbestatter
Brandenburger Krematoriums-Betreiber werfen Berlin unerlaubte Quersubventionierung seiner stadteigenen Einäscherungsbetriebe vor
Cottbus
In Deutschland gibt es etwa 150 Krematorien. Der Bundesverband der
Bestatter sagt, dass auch die Hälfte der Einrichtungen ausreichen würde.
Die sieben privat betriebenen Brandenburger Krematorien liefern sich
einen erbitterten Preiskampf mit den zwei stadteigenen Berliner
Einäscherungsbetrieben – der nun vor einem Gericht landen könnte.
Der Herzberger Krematoriums-Betreiber Gerd Rothaug ist nicht gut auf
seine Berliner Kollegen zu sprechen. Obwohl die beiden
Einäscherungsbetriebe am Baumschulenweg und in Ruhleben zusammen mehr
als zwei Millionen Euro Verlust einfahren, wurden in der Hauptstadt
zuletzt die Preise gesenkt. "Eigentlich müssten die Preise angehoben
werden", ist sich Rothaug sicher. Er hätte so einen Verlust nicht
abfedern können.
Im Gegensatz zum Herzberger Krematorium sind die beide Berliner
Eigenbetriebe der Stadt. Vor allem der Standort am Baumschulenweg fährt
Verlust ein, da der Neubau über einen Mietkaufvertrag seinerzeit mit
einer Laufzeit von 30 Jahren von der Stadt realisiert wurde.
Vertragsende: 2029. Bis zu diesem Zeitpunkt werden laut Senatsverwaltung
jedes Jahr zwei Millionen Euro fällig. In etwa die Summe, mit der beide
Einäscherungsbetriebe gestützt werden müssen.
"Dass jährlich eine millionenschwere Hilfe nötig ist, verstößt gegen
europäisches Recht und ist in unseren Augen eine unerlaubte
Quersubventionierung, die es so nicht geben dürfte", sagt Rothaug, der
auch Landesinnungsmeister seines Fachs in Thüringen ist und im
Bundesvorstand der Bestatter sitzt. Eine Einäscherung in Herzberg kostet
derzeit 199 Euro. In Berlin sind es 197 Euro. "Wir haben auch schon das
Gespräch mit dem Brandenburger Innenministerium und der Berliner
Senatsverwaltung gesucht. Jedoch ohne Erfolg", sagt Rothaug.
Auch sein Kollege Jörg Konschake sieht das so. Der Berliner
Rechtsanwalt ist Betreiber der beiden Krematorien in Cottbus und Forst.
Beide Einrichtungen haben ein Einzugsgebiet von etwa 100 Kilometern. Wie
der Standort in Herzberg reicht das Cottbuser Krematorium bis an die
Hauptstadt heran. "Können wir mit der Berliner Senatsverwaltung keine
Einigung finden, bleibt uns in letzter Instanz nur der Gang vor ein
Gericht", sagt Konschake. Eine Einäscherung in Cottbus und Forst kostet
ungefähr 220 Euro.
Im Brandenburger Innenministerium sind die Vorwürfe der
Krematoriums-Betreiber gegen das Land Berlin bekannt. "Wir können jedoch
weder überprüfen, ob diese zutreffen, noch haben wir Einfluss auf die
Preisgestaltung in Berlin", sagt ein Ministeriums-Sprecher auf
RUNDSCHAU-Nachfrage.
Fest steht hingegen, dass in der Hauptstadt die Zahl der
Feuerbestattungen angestiegen ist. 2010 hat es 13 133 Einäscherungen
gegeben, 2011 waren es 14 277. "Feuerbestattungen machen heute rund 80
Prozent der Beisetzungen aus", sagt Petra Rohland, Sprecherin der
Senatsverwaltung Berlin. Das Einzugsgebiet der beiden Berliner
Krematorien am Baumschulenweg und in Ruhleben sei dabei nicht auf die
Landeshauptstadt beschränkt. "Wir haben auch Kunden aus Brandenburg",
sagt Rohland. In dem Nachbarbundesland werde aber nicht aktiv geworben.
Das Problem ist laut Rothaug in Deutschland aber noch ein anderes.
Mit nahezu 150 Krematorien in der Bundesrepublik sei der Markt
hoffnungslos überfüllt. "Ungefähr gut die Hälfte würde auch ausreichen,
um den Bedarf zu decken", sagt er. Doch solange es staatlich gestützte
Eigenbetriebe und private Betreiber auf engem Raum gibt, könne der Markt
sich auch nicht selbst bereinigen.
In Brandenburg gibt es laut Innenministerium mit Potsdam nur noch ein
Krematorium in kommunaler Trägerschaft. Die restlichen sieben
Einrichtungen sind mittlerweile privat geführt. Der Forster Eigenbetrieb
wurde erst Anfang dieses Jahres an Rechtsanwalt Konschake verkauft –
aus Kostengründen, wie es von der Stadtverwaltung heißt.
Zum Thema:
Nach der Feuerbestattung bleibt von den Toten nicht nur die Asche übrig. Zu den Hinterlassenschaften
gehören auch künstliche Gelenke, Hüften und Zahngold. Während in Berlin
das Zahngold in die Urne kommt, werden die Gelenke und Hüften
verwertet. Laut Senatssprecherin werden die Teile "dem Rohstoffkreislauf über Metallverwerter zugeführt. Die daraus resultierenden Erträge werden dem Krematorium zugeführt". Im Krematorium Elbe-Elster in Herzberg werden Gelenkteile auch verwertet. Der Erlös wird laut Betreiber komplett gespendet – zuletzt bis zu 30 000 Euro. Im Görlitzer Krematorium werden sämtliche Edelmetalle mit in die Urne gegeben, um "moralische Konflikte zu vermeiden", wie es von der Stadtverwaltung heißt.
Ohoh! Die Münchner wollen ausbauen, um den eigenen Anforderung standhalten zu können.
Dann wird Kissing wohl sobald keinen zweiten Ofen benötigen.
Haja...
zumindest verfährt sich dann keinMünchner Bestattungsfahrermehr in Kissing...
Es soll ein Café und einen Garten der Meditation geben.Stadt plant neues Krematorium
Urnenbestattungen liegen auch in München im Trend - der Neubau soll 2016 fertig sein
Die
Sache eilt, nicht einmal ein Architektenwettbewerb darf sie aufhalten:
Denn München braucht ein neues Krematorium. Darum hat der
Gesundheitsausschuss am Donnerstag einem Neubau, der den
denkmalgeschützten Altbau auf dem Ostfriedhof einschließt, zugestimmt.
Das Baureferat will die Planung möglichst schnell umsetzen und gemeinsam
mit ausgewählten Architekten an einem Entwurf arbeiten.
Der Neubau eilt vor allem deshalb, weil sich immer mehr Münchner eine
Feuerbestattung wünschen statt eines früher üblichen Erdgrabes.
Bundesweit sind es 45 Prozent, in München waren es 2009 sogar 58 Prozent
- mit steigender Tendenz. Im Zwei-Schicht-Betrieb werden derzeit
Verstorbene an fünf Tagen pro Woche in fünf Öfen verbrannt. Die
bestehenden Öfen genügen den Anforderungen an den Klimaschutz nicht mehr
und können dieser intensiven Nutzung kaum noch standhalten. Bis zu 100
Minuten dauert es derzeit, bis ein Sarg zu Asche geworden ist. Mit nur
drei modernen Öfen könnte diese Zeit verkürzt werden - auf 55 bis 60
Minuten Verbrennung. Hier wären dann statt derzeit 30 bis 40 Kubikmetern
Gas pro Sarg nur noch etwa zehn Kubikmeter nötig.
Die neuen technischen Möglichkeiten hätten auch für die Trauergemeinden
Vorteile: Die geplanten 12000 Feuerbestattungen jährlich könnten dann
kompakter stattfinden, mit Aussegnung, Kremation und direkt
anschließender Urnenbeisetzung. Die Zeit dazwischen sollen die
Angehörigen in einem Café verbringen können, das in das neue Krematorium
integriert werden soll. Zweifel bestehen seitens der Verwaltung, ob
sich dieses finanziell tragen kann. Der Gesundheitsausschuss wünscht
sich ein solches Café, das es in anderen Großstädten bereits gibt, als
Ort der Begegnung in jedem Fall. Zudem soll es einen Garten der
Meditation geben. Um den Abschied würdevoller gestalten zu können,
sollen auch Bilder oder Filmsequenzen aus dem Leben der Verstorbenen
gezeigt werden können. Die Kosten für einen Neubau sind derzeit nicht
öffentlich. Allein für die Planung werden 650000 Euro veranschlagt.
Fertig sein soll der Neubau 2015, spätestens 2016. Katja Riedel
Dann
lesen Sie doch einfach den Artikel
vom 22.05.2012 von Hr. Schlickenrieder "Klick".
Zitat:
...
„Ein
Hinweisschild wäre schon angebracht“, warf der Mann Bürgermeister Manfred Wolf
vor. Was dieser ablehnte mit dem Hinweis, das Krematorium sei ein ganz normaler
privat geführter Gewerbebetrieb, den die Gemeinde Kissing nicht auf diese Weise
fördern könne. Das müsse der Betreiber schon selber
beantragen.
"...die schimpfenden Bürger stören ihn..."
Dieses Zitat stammt aus dem von uns gestern hier veröffentlichten Artikel.
Interessant! Denn bisher haben ihn die Proteste seiner Bürger herzlich wenig interessiert!
1600 Stimmen waren ihm nichts wert.
Wir bezweifeln, dass diese schimpfenden Bürger ebenfalls mit 1600 Unterschriften Protest eingelegt haben?
Eine Demonstration am Rathausplatz abgehalten haben?
Aber scheinbar, sind das die Stimmen von wichtigeren Bürgern, als die von uns 1600 Unterschriftleistenden...
Und ein weiterer Punkt in dem wieder mal journalistischem Meisterwerk des Hr. S..
..."Hospizbewohner machen Besuchsfahrten..."?
Hört sich nach ganzen Massen an und nicht nach einem oder zwei.
Im Ernst?
Todkranke Menschen, die in ein Hospiz ziehen, um in Würde und mit liebevoller Pflege sterben zu dürfen, machen Besuchsfahrten in ein Krematorium?
DAS sollen wir glauben?
Im Bestattungsdienstvertrag der Gemeinde mit dem Unternehmen Friede steht doch ausdrücklich unter § 3, Absatz 2 drin: "...Entsprechendes gilt für die Wünsche der Hinterbliebenden, soweit sie bei der Durchführung für das Unternehmen keine unzumutbaren Schwierigkeiten bereiten..."
Soll heißen, wenn Frau Müller möchte, dass die verstorbenene Omma in Kissing eingeäschert wird, dann muss sie dies nur sagen und dem wird Folge geleistet. Die Gemeinde hat also durch diesen Vertrag bereits Sorge getragen, dass die Option für eine Kissinger Einäscherung gegeben ist, wenn der Wunsch dazu geäußert wird.
Und da ja so oft betont wurde, dass das Krematorium ein Gewerbe wie jedes andere in Kissing ist, drängt sich hier doch nun eine Frage auf...
Darf sich jeder Gewerbetreibende in Kissing, auf eine solche tatkräftige und vor allem persönliche Unterstützung und Hilfe unseres Bürgermeisters verlassen? Oder nur der Herr Haupt?
Sehr zufrieden mit der
Feuerbestattungsanlage im Kissinger Nordwesten waren nach der
Abnahmemessung (von links) Bürgermeister Manfred Wolf, Betreiber Rainer
Haupt und Prüfingenieur Detlev Bogs.
Foto: Anton Schlickenrieder
Hospizbewohner machen Besuchsfahrten,
Augsburger und selbst Münchener Bestattungsunternehmer fahren inzwischen
das Krematorium „Am Auenwald“ an. Wollen aber Kissinger sich von ihren
Verstorbenen verabschieden, so ist ihnen das dort nur erschwert möglich.
Denn das Unternehmen „Friede“ fährt weiterhin das Krematorium Kempten
an. Eine Vielzahl an Bürgern würde sich gerne in Kissing die
Einäscherung wünschen.
„Ich will jetzt ein Gespräch führen mit der Verantwortlichen dort“,
hat sich Bürgermeister Manfred Wolf vorgenommen. Denn die Vielzahl an
Fahrten und die schimpfenden Bürger stören ihn. Auch Betreiber Rainer
Haupt bekam am Tag der offenen Tür oft zu hören, dass Kissinger das
nicht gut fanden.
Der 200 Kilogramm schwere Leichnam war zuviel für den Ofen im
Krematorium Seewen. Der Körper entflammt und legt die Rauchgas-Reinigung
lahm. Es kommt zum Brand.
In diesem Kremationsofen in Seewen SZ schossen Flammen.
(ZVG)
Das Steuerpult des Krematoriums.
(ZVG)
Flammen schiessen aus dem Ofen, schwarzer Rauch steigt aus dem
Kamin: Bei der Kremation einer 200-Kilo-Leiche spielen sich am
Mittwochmorgen in Seewen SZ dramatische Szenen ab.
«Die Leiche hatte einen sehr hohen Fettanteil, höher als gedacht», sagt Dany Weber, Bauadministrator des Bezirks Schwyz. «Deshalb verbrannte die Leiche fast wie eine Fackel – und die Temperaturen stiegen blitzschnell an.»
Es
wird zu heiss für die Rauchgas-Reinigungsanlage des Krematoriums. Sie
schaltet sich automatisch ab. Sekunden später züngeln die Flammen aus
der Ascheentnahme-Klappe des Ofens. Und beschädigen laut dem «Boten der
Urschweiz» Kabel der Ventilationssteuerung.
Kurzschluss! Die Umleitung des Rauchs zum ungefilterten Kamin klappt nicht.
«Der
Betriebsleiter reagierte richtig. Er griff zum Feuerlöscher, konnte die
Flammen eindämmen und die Klappe schliessen», sagt Weber. Weil der
Sauerstoff knapp ist, steigt schwarzer Rauch aus dem Kamin. Jetzt muss
die verrusste Decke des Ascheentnahme-Raums neu gestrichen werden.
Das Krematorium konnte jedoch den Betrieb am Mittwochnachmittag wieder aufnehmen.
Der Spiegelbericht ist leider noch nicht online.
Aber wir haben in den Kommentaren einen Verweis auf einen anderen schönen Artikel bekommen.
Vielen Dank dafür!
Passt wieder mal in die Rubrik:
"So gehts andernorts zu"
Bürger sollen am 13. Mai entscheiden
Gemeinderat bestätigt den Termin für die Bürgerbefragung zum Krematoriums-Projekt
Von Bianka Roith
TALHEIM
Der Termin für die Bürgerbefragung zum Krematoriumsbau steht: Am
Sonntag, 13. Mai, können sich die Talheimer entscheiden, ob sie das
Vorhaben begrüßen oder strikt ablehnen.
Die Gemeinderäte hatten
schon ein bisschen Bauchschmerzen, über das Krematorium ausgerechnet am
Muttertag abstimmen zu lassen. Doch so sei es bereits veröffentlicht
worden, weshalb der Gemeinderat an dem Termin festhielt. Abgestimmt wird
in der Festhalle.
Vor der Abstimmung werden die Talheimer nochmals in einer Bürgerversammlung über das Vorhaben informiert.
Zu
Wort kommen Bürgermeister Martin Hall, der Gemeinderat, die Investoren
Hans Martin Herbrechtsmeier, Unternehmensberater für Krematorien bei der
Firma Crema Consult in Villingen-Schwenningen, und Joachim Ebinger,
Garten- und Friedhofsberater und Vertreter der Krematorien in Tuttlingen
und Villingen-Schwenningen.
Der geplante Bau eines Krematoriums
schlägt in Talheim hohe Wellen. Ein Teil der Bürger lehnt das Vorhaben
strikt ab, weil Nachteile für den Wirtschaftsstandort Talheim erwartet
werden. Kürzlich überreichte Herbert Fuss von der Bürgerinitiative dem
Bürgermeister eine Unterschriftenliste mit Stimmen gegen das Vorhaben.
„Das
Thema ist emotional sehr aufgeladen und natürlich wollen wir nicht ein
Unternehmen bei uns ansiedeln, mit dem die Bürger nicht glücklich sind“,
sagt Martin Hall.
Für die Gemeinde bietet das Projekt
wirtschaftliche Vorteile: Das vom Investor favorisierte Grundstück ist
4195 Quadratmeter groß und soll, falls gebaut wird, für 50 Euro pro
Quadratmeter verkauft werden. Neben dem einmaligen Verkaufserlös könnte
Talheim auch mit Gewerbesteuereinnahmen rechnen. Wie hoch diese
allerdings ausfallen, so Martin Hall, sei schwer abzuschätzen.
Für den engagierten Talheimer Herbert Fuss wiegen diese möglichen Pluspunkte aber nicht schwer genug.
(Erschienen: 21.03.2012 20:05)
Liebe Leser,
wir haben jetzt mit einigen verschiedenen PC's und Browsern unsere Seite getestet.
Hierbei fiel auf, dass es immer wieder zu Problemen mit Microsoft Explorer kommt.
Wenn Sie irgendwie die Möglichkeit haben, besuchen Sie unsere Seite bitte über Mozilla oder Google Chrome. Hier dürften dann keine Probleme auftreten.
Eine andere Lösung haben wir leider nicht, da sich dies unserer Einwirkung entzieht.
Aufgrund von Nachfragen, wie man die neuesten Kommentare findet,
möchten wir dies hier kurz erklären.
Wenn Sie den Post, deren Kommentare Sie einsehen möchten, anklicken, oder unterhalb des Posts auf "Kommentare", dann müssen Sie bis zum Ende der Kommentare scrollen.
Dort sehen Sie neuerdings das:
Klicken Sie nun auf "Weitere laden..." dann erscheinen nach einem kurzen Augenblick die nächsten Kommentare.
Blogger erneuert derzeit einiges auf seiner Plattform, daher gibt es leider immer wieder Probleme mit dem Kommentieren und Laden. Wir hoffen, dass Blogger dieses bald in den Griff bekommt und alles wieder reibungslos klappt!
hat einen sehr interessanten Bericht über die Krematorien in Deutschland geschrieben.
In der heutigen Ausgabe des Spiegel.
Wir sagen DANKE!
Endlich mal ein Bericht,
der auf recherchiertem Wissen gründet und keine Propaganda darstellt.
Es gibt ihn also doch!
Den investigativen Journalismus in Deutschland!
Wir werden den Artikel einstellen,
sobald er online einsehbar ist.
Quelle: Spiegel Print Magazin
Donnerstag, 8. März 2012
Ja...
So geht es andernorts zu.
Wobei...
"...nicht gegen den Willen der Bürger..." DAS hat Hr. Haupt auch einmal gesagt, zumindest sinngemäß. (Hier nachzulesen, 2. Artikel)
Allerdings beim Standort Mering.
In Kissing wars ihm dann wohl wurscht...
Sulz a. N. Krematorium wird nicht gebaut
Marzell Steinmetz, vom 07.03.2012 10:01 Uhr
Das Thema Krematorium mobilisierte die Wittershauser. Foto: Steinmetz
Vöhringen - Das Krematorium wird nicht im Gewerbegebiet Wörth in Wittershausen gebaut.
Vor Beginn der Sitzung des Vöhringer Gemeinderats am Montag zog Ralf Majer die Bauanfrage zurück, über die bei einer Informationsveranstaltung am vergangenen Mittwoch im evangelischen Gemeindehaus Wittershausen heftig diskutiert worden ist. Die Familie Majer aus Vöhringen war bei dieser Veranstaltung als Investor aufgetreten.
Der Gemeinderat sei der Anfrage zum Bau eines Krematoriums offen gegenübergestanden, sagte Ralf Majer. Im Flächennutzungsplan hat die Verwaltungsgemeinschaft Sulz/Vöhringen dann auch ein Areal für das Vorhaben ausgewiesen. Das Grundstück im Wörth wäre, so Majer, für das Krematorium sehr geeignet gewesen. Jedoch könne man den Bau nicht gegen den Willen der Bürger durchsetzen. Nach der emotionalen Diskussion war für die Familie Majer klar: Die Zustimmung ist nicht da. Die Anfrage habe man in Absprache mit Bürgermeister Stefan Hammer zurückgezogen, teilte Majer mit.
"Wir haben es als unsere Pflicht angesehen, die Anfrage zu prüfen, indem wir das Planungsverfahren eröffnet haben", erklärte Hammer. Er wehrte sich gegen Vorwürfe, dass der Gemeinderat bereits vollendete Tatsachen geschaffen habe. Befremdet habe ihn, "mit welcher Heftigkeit man an uns herantrat". Es sei nicht die Absicht des Gemeinderats gewesen, den inneren Frieden der Gemeinde zu riskieren. Wie man mit dem Thema umgegangen sei, das habe ihn nachdenklich gemacht.
Wird nun auf die Erweiterung des Gewerbegebiets, wie im Flächennutzungsplan vorgesehen, verzichtet?, wollte bei der Bürgerfragestunde Friedrich Müller wissen. Einen Beschluss dazu konnte der Gemeinderat am Montag noch nicht fassen, da das Thema nicht auf der Tagesordnung stand. So sprach Hammer nur für sich: "Ich für meinen Teil werde den Standort nicht mehr weiterverfolgen", versicherte er den anwesenden Bürgern, die wohl geahnt hatten, dass wegen des Krematoriums bei der Sitzung noch eine Entscheidung fällt.
Ein Krematorium mit Abschiedsraum passt nicht in ein Gewerbegebiet, entschied das BVerwG am Donnerstag. Das OVG Münster hatte das in der Vorinstanz noch anders gesehen und wurde nun aus Leipzig eines besseren belehrt. Aus gutem Grund, meint Alfred Scheidler.
"Anlagen zur Feuerbestattung" heißen Krematorien im Beamtendeutsch. Sie müssen vor allem die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen, die sich aus der 27. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (27. BImSchV) ergeben. In erster Linie müssen sie also bestimmte Emissionsgrenzwerte einhalten.
Das war allerdings bei dem im nordrhein-westfälischen Dülmen in einem Gewerbegebiet genehmigte Krematorium nicht das Problem. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hob mit Urteil vom 2. Februar (Az.: 4 C 14.10) die Baugenehmigung für die Bestattungsanlage vielmehr auf, weil die Richter des 4. Senats sie für bauplanungsrechtlich nicht zulässig hielten.
Das Bauplanungsrecht beurteilt die Zulässigkeit eines Bauvorhabens nach dem Typus des Gebiets, in dem dieses Bauwerk verwirklicht werden soll. Was in einem Gewerbegebiet zulässig ist, ergibt sich aus § 8 der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Die Vorschrift differenziert wie auch die Regelungen zu anderen Gebietstypen danach, was in dem Gebiet allgemein zulässig ist und was nur ausnahmsweise.
Allgemein zulässig in einem Gewerbegebiet sind "Gewerbebetriebe aller Art" (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO). An sich ist ein solcher Gewerbebetrieb auch ein Krematorium, das ein Privater mit Gewinnerzielungsabsicht betreibt. Trotzdem geht die Rechtsprechung einheitlich davon aus, dass eine solche Bestattungsanlage in einem Gewerbegebiet ein Fremdkörper ist, wenn sie auch mit Räumlichkeiten ausgestattet ist, in denen die Hinterbliebenen von den Verstorbenen Abschied nehmen können. Ein Gewerbegebiet ist nicht durch Stille und Beschaulichkeit, sondern durch werktägliche Geschäftigkeit geprägt.
Ort der Ruhe, des Friedens und des Gedenkens
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster dagegen hatte das Krematorium mit Abschiedsraum als "Anlage für kulturelle Zwecke" im Sinne von § 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO und damit als in einem Gewerbegebiet ausnahmsweise zulässig bewertet (Urt. vom 25.10.2010, Az. 7 A 1298/09). Die Münsteraner bewegten sich damit auf einer Linie mit anderen Oberverwaltungsgerichten wie dem in Koblenz (Beschl. v. 28.10.2005, Az. 8 B 11345/05) oder dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Urt. v. 30.06.2005, Az. 15 BV 04.576).
Das BVerwG war bereits im Jahr 2005 mit einem ähnlichen Fall wie dem jetzt entschiedenen befasst und hatte damals geurteilt, dass ein Krematorium für menschliche Leichen jedenfalls dann in einem Gewerbegebiet nicht allgemein zulässig ist, wenn es über einen Raum für eine Einäscherungszeremonie verfügt. Ob es als Anlage für kulturelle Zwecke ausnahmsweise zulässig ist, hatten die Leipziger Richter damals noch offen gelassen.
Nun aber haben sie klar Position bezogen: Zwar betrachtet auch der 4. Senat ein Krematorium mit Abschiedsraum als "Anlage für kulturelle Zwecke". Da es aber ähnlich wie ein Friedhof einen Ort der Ruhe, des Friedens und des Gedenkens an die Verstorbenen darstelle, sei es auch nicht ausnahmsweise in einem Gewerbegebiet zulässig.
In der Tat ist es schwer vorstellbar, in einem Umfeld mit Lärm und hektischer Betriebsamkeit, wie sie für ein Gewerbegebiet charakteristisch sind, von einem Verstorbenen angemessen und würdevoll Abschied zu nehmen. Die Entscheidung aus Leipzig, mit der eine klare Linie für die nachgeordneten Gerichte vorgegeben wird, hat daher gute Gründe auf ihrer Seite. Der Autor Dr. Alfred Scheidler ist Oberregierungsrat in Neustadt an der Waldnaab und Autor zahlreicher Publikationen zum öffentlichen Recht.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 02.02.2012 entschieden, dass ein Krematorium mit Abschiedsraum im Gewerbegebiet nicht zulässig ist. Der Kläger wandte sich als Nachbar gegen eine der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung zur Errichtung eines Krematoriums mit Abschiedsraum in einem Gewerbegebiet.
Seine Rechtsmittel blieben erfolglos. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat das Krematorium als eine in einem Gewerbegebiet ausnahmsweise zulässige Anlage für kulturelle Zwecke i.S.d. § 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO eingeordnet. Dass ein Krematorium aus Gründen der Pietät in ein kontemplatives
Umfeld einzubetten sei, widerspreche nicht der allgemeinen Zweckbestimmung eines Gewerbegebiets.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Baugenehmigung aufgehoben. Zwar fällt ein Krematorium mit Abschiedsraum, das - wie hier - die Voraussetzungen einer Gemeinbedarfsanlage erfüllt, unter den Begriff einer Anlage für kulturelle Zwecke i.S.d. § 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO. Der Begriff ist ebenso offen angelegt wie der Begriff „Anlagen für kirchliche, soziale und gesundheitliche Zwecke“ und umfasst auch Einrichtungen der Bestattungskultur.
Ungeachtet der Immissionsträchtigkeit der Verbrennungsanlagen
stellt ein Krematorium mit Abschiedsraum ähnlich wie ein Friedhof
einen Ort der Ruhe, des Friedens und des Gedenkens an die Verstorbenen dar. Eine solche Anlage verträgt sich aber entgegen der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts nicht mit der Zweckbestimmung eines Gewerbegebiets, das geprägt ist von
werktätiger Geschäftigkeit. Das schließt es nicht aus, dass die Beklagte das betroffene Gebiet im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens unter Beteiligung der Öffentlichkeit
überplant und so eine bauplanungsrechtliche Grundlage für das zwischenzeitlich errichtete Krematorium schafft.
BVerwG, Urteil 4 C 14.10 vom 2. Februar 2012
Vorinstanzen:
OVG Münster, 7 A 1298/09 - Urteil vom 25. Oktober 2010
VG Münster, 10 K 149/08 - Urteil vom 24. April 2009
Am Donnerstag kippte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Baugenehmigung der Stadt Dülmen für das Krematorium.
-Jürgen Primus- Seit mehr als vier Jahren ist das Dülmener Krematorium im Gewerbegebiet Dernekamp bereits im Betrieb. Dank der verkehrstechnisch günstigen Lage des Krematoriums reicht der Einzugsbereich über Dülmen hinaus bis Duisburg, Bochum, Warendorf und Münster. Weit mehr als 10 000 Einäscherungen sind bereits erfolgt. Am Donnerstag kippte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Baugenehmigung der Stadt Dülmen, die im Dezember 2006 ausgesprochen worden war.
Andries Johan Broekhuijsen ist Unternehmer und Nachbar und hat sich von Beginn an gegen die Feuerbestattungs-Anlage ausgesprochen. „Die Mehrheit der Dernekämper Unternehmer war immer der Meinung, dass ein Krematorium im Gewerbegebiet nichts zu suchen hat.“ Broekhuijsen hatte durch alle Instanzen gegen die Stadt Dülmen geklagt und jetzt erstmals recht bekommen. Ein Krematorium vertrage sich nicht mit dem Charakter eines Gewerbegebietes, „das geprägt ist von werktätiger Geschäftigkeit“, entschieden die Leipziger Richter.
Werbung
Für die Stadt Dülmen komme die Entscheidung „relativ überraschend“, gestand deren Sprecherin Stefanie Löhn. Die Stadt hatte immer argumentiert: Das Krematorium dient dem Gemeinbedarf und ist als „Anlage für kulturelle Zwecke“ ausnahmsweise zulässig. Neu sei jetzt die „typisierende Betrachtungsweise“ der Richter. Es sei nicht der Einzelfall überprüft, sondern eine generelle Entscheidung getroffen worden. Gleichzeitig haben die Richter der Stadt einen Ausweg aufgezeigt. Denn: Auch wenn die Baugenehmigung nun erst mal hinfällig ist – abgerissen werden muss das Krematorium nicht. Die bauplanungsrechtlichen Grundlagen könnten nachträglich geschaffen werden, erklärte das Bundesverwaltungsgericht. Die Gemeinde kann einen neuen Bebauungsplan aufstellen und das Gelände als Sondergebiet oder Fläche für den Gemeinbedarf ausweisen.
Jürgen Primus
Während eines Verbrennungsvorgangs hatten heiße Abgase Ablagerungen in den Abluftkanälen und im Schornstein in Brand gesetzt. Foto: tis
Hameln (tis). Ein Brand im Krematorium Hameln am Friedhof Wehl richtete heute Morgen erheblichen Sachschaden an. Während eines Verbrennungsvorgangs hatten heiße Abgase Ablagerungen in den Abluftkanälen und im Schornstein in Brand gesetzt. Der Kanal im Übergangsbereich von der Anlage in den Schornstein war an mehreren Stellen bereits durchgebrannt.
Die um 7.49 Uhr alarmierte Feuerwehr Hameln stellte in einem mehrstündigen Einsatz den Brandschutz sicher und ließ den Schornstein kontrolliert ausbrennen. Löscharbeiten mit Wasser hätten zu einem noch größeren Schaden führen können. Das Krematorium wird wahrscheinlich mehrere Tage den Betrieb einstellen müssen. Artikel vom 13.01.2012 - 10.44 Uhr
„Was ist denn heute nur mit Ihnen los? Die letzten 12 Jahre hat‘s doch auch immer geklappt.“
Am vergangenen Donnerstag tagte im Kissinger Rathaus die Haupt-und Finanzausschusssitzung.
Und es wurde wieder mal bewiesen, wie wichtig es ist, dass Bürger daran teilnehmen.
Es gab einige interessante Dinge, die wir Ihnen nun in Auszügen hier berichten wollen.
Zum einen ging es um eine Summe von 10 000,-€, welche unser Bürgermeister vom Gemeinderat bewilligt haben wollte.
Er hatte eine „Idee“ von einem Kongress mitgebracht und möchte diese nun gern in Kissing umsetzen.
Auf die Frage einer Gemeinderätin, welche bei der letzten Vorbesprechung des Gemeinderates nicht anwesend war, um was es sich denn bei dieser Idee denn nun genau handle, gab der Bürgermeister keine genaue Antwort. Lediglich, dass er hier öffentlich nicht darauf eingehen wolle.
10 000,-€ und wir dürfen es nicht wissen…
Des Weiteren ging es um die Bewilligung einer Summe von ca. 400 000,-€ für Grundstückkäufe. Bisher hatte Kissing hierfür 100 000,-€ bereitgestellt.
Warum dieses Jahr 300 000,-€ mehr bewilligt werden sollten, wollte ein Gemeinderat wissen.
Wieder eine sehr eigenwillige Antwort unseres Bürgermeisters, sinngemäß:
„ Wir haben etwas vor, was ich hier nicht öffentlich sagen kann. Sie müssen wie bisher auch der Verwaltung vertrauen.“
Äh, müssen wir das? Können wir das noch?
Als ein weiterer Punkt stand die Bewilligung des Kaufes von zwei Wohncontainern auf der Tagespunktordnung.
Eine Gemeinde hat eine Daseinsvorsorge zu leisten, für Obdachlose oder in Not geratene Bürger.
Diese beiden Container sollen 20 000,-€ kosten. Also rein die Anschaffung. Da sind noch nicht die Kosten für die Erschließung mit Wasser und Strom, Zufahrt, sowie Unterhalt und Pflege mit eingerechnet. Ein Gemeinderat erbrachte den Einwand, ob man stattdessen für diese Fälle nicht eine Wohnung anmieten könnte oder ein Hotel, da er keinen geeigneten Platz für die Unterbringung dieser Container wisse. Herr Wolf meinte daraufhin nur lapidar: „Das lassen Sie mal unsere Sorge sein.“ Auch meinte unser Bürgermeister, dass kein Hotel einen Obdachlosen beherbergen würde. „Die will doch keiner haben!“ Die Gemeinderäte waren nicht überzeugt von der Containeridee. Herr Wolf: „ Wir brauchen aber doch für eine Familie, die Ihr Heim durch einen Brand verloren hat, eine Unterkunft.“ Gemeinderat: „Ja, die können dann ja ins Hotel.“ Dieser Meinung schlossen sich die Mehrheit der Gemeinderäte an. Auch kam der Vorschlag, sich die Container mit Mering zu teilen (in Mering stehen bereits einige Container). Herr Wolf war der Meinung: „Wir würden keine von Mering nehmen, Die würden unsere auch nicht nehmen.“ Hierbei gibt es wohl eine Kostenregelung, die besagt, dass die aufnehmende Gemeinde, die Kosten tragen muss. Allerdings gibt es die Möglichkeit, vertraglich fest zulegen, dass die Heimatgemeinde Kostenträger ist.
Ein weiterer Punkt der Sitzung war die Summe von einer knappen Million Euro insgesamt, welche Kissing erst einmal komplett selber tragen müsste, um den Lückenschluss hinter dem O+K Gelände bewerkstelligen zu können und somit den alten mit dem neuen Bahnhof zu verbinden. Der künftige Besitzer solle dadurch die Teilgrundstücke an Gewerbetreibende leichter veräußern können. Damit würde die Attraktivität Kissings steigen. Ja, aber sicherlich nicht für Familien, sondern Gewerbe- und Industrietreibende. Wir erinnern uns: „Mir ist jedes Gewerbe recht.“
Weiters ging es um die Anschaffung zweier Traktoren für die Paartalhallengelände und den Bauhof. 120 000,-€ sollen diese beiden Traktoren kosten. Zur Mitfinanzierung soll der 4 jährige Traktor, den Kissing bereits besitzt, verkauft werden. Dieser befindet sich jedoch häufig in Reparatur. Doch vorher wäre es nicht schlecht, noch neue Zusatzgeräte für den alten Traktor zukaufen, um ihn dann besser veräußern zu können.
Also, wir kaufen neue Zusatzgeräte, um dann einen Traktor, welcher ständig kaputt ist, besser verkaufen zu können?
Die alten Geräte wären kompatibel zu den neuen Traktoren. Ein Gemeinderat erfragte, warum die Anschaffung von 2 neuen Traktoren erforderlich sei. Seitens des Bauamtsleiter, des Kämmerers und Herrn Wolf konnte hierzu keine eindeutige oder befriedigende Antwort gegeben werden. Hr. Schatz meinte, Ersatzteile für den jetzigen Traktor seien sehr kostspielig, da es dieses Model nur 4- oder 5-mal in Deutschland gäbe. Der Gemeinderat meinte darauf sinngemäß: „Ja ganz gut. Diesen Traktor hatten Sie uns vor 4 Jahren doch wärmstens empfohlen.“ Die Lösung lautet nun: 1 John Deere Traktor + Geräte für ca. 70 000,-€ Der alte Traktor wird ohne neue Geräte verkauft.
Überhaupt fiel auf, dass der Bauamtsleiter und der Kämmerer nicht besonders gut vorbereitet waren, was ihre vorgestellte eigene Haushaltsplanung betraf, da sie die vielen Fragen der Gemeinderäte oft nur unzureichend bis gar nicht beantworten konnten. Es gab den bereits oben erwähnten, wie wir finden besonders schönen Ausspruch unseres Bürgermeisters:
„ Was ist denn heute nur mit Ihnen los? Die letzten 12 Jahre hat‘s doch auch immer geklappt.“ Aus dieser Aussage schließen wir, dass es bisher üblich war, Gelder auf Vorschläge des Bürgermeisters und seiner Verwaltung, ohne große Nachfrage zu bewilligen und es schien ihm eine vollkommen neue Erfahrung zu sein, dass erst kritisch hinterfragt wird, bevor Gelder bewilligt werden. Überhaupt fiel auf, dass Herr Wolf zwischenzeitlich äußerst gereizt wirkte, über die Nachfragen seines Gemeinderates.
Wie Sie sich vielleicht denken können, begrüßen wir von der BI 2 dieses kritische Hinterfragen des Gemeinderates. Dadurch konnte Kissing eine nicht unerhebliche Kostensumme erspart werden, die ohne diese Bedenken in unseren Augen einige Male sinnlos verbraten worden wäre. Deshalb ist es so wichtig, diesen Sitzungen beizuwohnen, welche mitunter nicht nur interessant sein können, sondern auch ausgesprochen unterhaltsam ;)
Das durch diese nicht totale Akzeptanz des Haushaltplans gesparte Geld, würde die CSU gerne zur energetischen Sanierung der „Alten Schule“ verwenden um somit Kissing ein Stück Kulturgut auf lange Sicht bewahren zu können. Dies soll nun einem Architekten zur Planung übergeben werden.
Dienstag, 10. Januar 2012
Wir freuen uns, einen neuen satirischen Beitrag, der uns zur Verfügung gestellt wurde, veröffentlichen zu dürfen.
HIER gehts lang, gleich der erste Eintrag.
Viel Spaß!
Montag, 9. Januar 2012
Liebe Leser,
wie manche von Ihnen ja bereits wissen, stehen wir in engem Kontat mit der Bürgerinitiative in Sinsheim, welche gegen ein Krematorium des selben Anlagenherstellers kämpft.
Hier nun ein Artiklel, über die Bedenken, die die Stadt selber hatte.
Trotzdem wurde gebaut.
Das Krematorium war auch der Stadt nicht geheuer
Die Akten belegen: In der Stadtverwaltung wurden die Planungen für das Reihener Krematorium von Anfang an skeptisch bewertet. Foto: Kegel
Von Tim Kegel
Sinsheim-Reihen. Die Bedenken gegen ein Krematorium im "Oberen Renngrund", dessen Spatenstich 2009 erfolgte und dessen Bauarbeiten inzwischen wieder ruhen, sind so alt wie die Planungen für die Einäscherungsanlage. Und die ersten gewichtigen Einwände kamen vor Jahren von der Stadtverwaltung selbst. Das zeigt ein interner Schriftverkehr, der der RNZ vorliegt. Unzulässig laut Bebauungsplan, nachbarschaftsrechtlich problematisch, ein Überangebot schon bestehender Krematorien im Umkreis - ziemlich ähnlich wie die heutigen Gegner beurteilten kommunale Ämter vorab das Vorhaben, über das seit zweieinhalb Jahren gestritten wird.
Bereits am 17. Juni 2008 berichtete Liegenschafts-Abteilungsleiter Dieter Merwarth der Verwaltungsspitze von den Bauabsichten; damals noch an einem Standort kurz oberhalb des heutigen Flurstücks. Neben Pro-Argumenten wie "zehn neuen Arbeitsplätzen" und der Wärmeversorgung umliegender Betriebe durch das Krematorium, zitiert Mehrwart Bedenken aus einem Gespräch mit Marco Fulgner, Zuständiger auch in der Friedhofsverwaltung und Hauptamtsleiter. Fulgner sorgt sich über "eine Verschiebung der Friedhofskultur in Richtung Feuerbestattung". Nach seiner Ansicht gibt "es bereits genug Krematorien im näheren Umkreis."
Das Schreiben ging ans Baurechtsamt. Dort handschriftlich zugefügte Notizen äußern "Bedenken" - sogar mit mehreren Ausrufezeichen - etwa wegen erneuter Anpassung des Bebauungsplans oder "weiterer Probleme" mit bereits ansässigen Firmen, die "im Treu und Glauben angesiedelt" hätten. "Die Weiterbesiedlung wird erschwert", meinte Amtsleiter Georg Böhmann und kam am 18. Juni zum Schluss: "Ein anderer Standort wäre sinnvoller." In einer Aktennotiz vom 19. Juni erklärt Böhmann, dass ein Krematorium ohne eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans im dortigen Gebiet "nicht zulässig" sei und bietet an, auf Wunsch entsprechende Gerichtsurteile vorzulegen. Die Dokumente gingen in Kopie von Beginn an auch an den Oberbürgermeister und den Reihener Ortschaftsrat. In einem Aktenvermerk wird Klartext gesprochen und Joachim Bauer, damals Chef der Umweltbehörde des Kreises und heute stellvertretender Landrat, zitiert. Das Krematorium im Gewerbegebiet sei nicht zulässig: "Insbesondere wegen Emissionen aus dem Verbrennungsvorgang", wie es wörtlich heißt. Die Sinsheimer Bauverwaltung kommt schließlich im März 2009 zur Erkenntnis: "Die Festsetzungen des Bebauungsplans sind nicht eingehalten". Dennoch erfolgt wenig später der erste Spatenstich.
Beschwerden von ansässigem Gewerbe sind der Stadt seit 23. Juni 2008 bekannt. Ein bereits im "Oberen Renngrund" ansässiger Ingenieurbetrieb, der bereits ein Grundstück in direkter Nachbarschaft des Krematoriums von der Stadt gekauft hatte und sich mit Erweiterungsabsichten trug, zitiert aus dem Bebauungsplan und nimmt bereits Teile der Urteilsbegründung des knapp anderthalb Jahre später gerichtlich erwirkten Baustopps vorweg: Eine kulturelle Anlage sei laut Bebauungsplan "ausdrücklich nicht gestattet", heißt es in dem Schreiben. Weiter sorgt sich der Firmenchef um Geruchsbelästigungen, Schadstoffausstoß durch Verkehr und Anlagenstörungen sowie um die Wertminderung seiner bereits existierenden Immobilie.
Wegen Erweiterungsplänen machte der Unternehmer Druck. Die Stadt erwarb letztlich das zum Quadratmeterpreis von 51 Euro verkaufte Grundstück für 54 Euro zurück und verkaufte es dann für 60 Euro an Krematorium-Bauherr Claus Wiesenauer weiter. Bis zum Spatenstich im April 2009 beschäftigte die Angelegenheit überwiegend Abteilungen, Behörden und Gremien, wie das Rathaus in einem zeitlichen Abriss von Mai 2009 dokumentiert, der der Redaktion ebenfalls vorliegt. Mehrfach steht der damalige Reihener Ortschaftsrat demnach einstimmig hinter dem Vorhaben; der unmittelbare Nachbar habe keine Einwände, heißt es zur Ortschaftsratssitzung vom 31. Oktober 2008. Am 7. April 2009 seien dann doch zwei Widersprüche eingegangen.
Unterdessen hat die Stadt beim Verwaltungsgericht Widerspruch gegen den kürzlichen Hängebeschluss eingelegt, wegen dem die Arbeiten am Krematorium bis auf weiteres ruhen. Der Widerspruch stützt sich im Wesentlichen auf die Randlage des Grundstücks, Anfahrtsmöglichkeiten über die Blumenstraße sowie die im städtebaulichen Vertrag fixierten Zusatzregelungen.