Sonntag, 5. Februar 2012

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Kein Krematorium im Gewerbegebiet

03.02.2012, 15:24 | Recht & Gesetz | Autor: Juraforumadmin | 0 Kommentare
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 02.02.2012 entschieden, dass ein Krematorium mit Abschiedsraum im Gewerbegebiet nicht zulässig ist. Der Kläger wandte sich als Nachbar gegen eine der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung zur Errichtung eines Krematoriums mit Abschiedsraum in einem Gewerbegebiet.

Seine Rechtsmittel blieben erfolglos. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat das Krematorium als eine in einem Gewerbegebiet ausnahmsweise zulässige Anlage für kulturelle Zwecke i.S.d. § 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO eingeordnet. Dass ein Krematorium aus Gründen der Pietät in ein kontemplatives
Umfeld einzubetten sei, widerspreche nicht der allgemeinen Zweckbestimmung eines Gewerbegebiets.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Baugenehmigung aufgehoben. Zwar fällt ein Krematorium mit Abschiedsraum, das - wie hier - die Voraussetzungen einer Gemeinbedarfsanlage erfüllt, unter den Begriff einer Anlage für kulturelle Zwecke i.S.d. § 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO. Der Begriff ist ebenso offen angelegt wie der Begriff „Anlagen für kirchliche, soziale und gesundheitliche Zwecke“ und umfasst auch Einrichtungen der Bestattungskultur.

Ungeachtet der Immissionsträchtigkeit der Verbrennungsanlagen
stellt ein Krematorium mit Abschiedsraum ähnlich wie ein Friedhof
einen Ort der Ruhe, des Friedens und des Gedenkens an die Verstorbenen dar. Eine solche Anlage verträgt sich aber entgegen der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts nicht mit der Zweckbestimmung eines Gewerbegebiets, das geprägt ist von
werktätiger Geschäftigkeit. Das schließt es nicht aus, dass die Beklagte das betroffene Gebiet im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens unter Beteiligung der Öffentlichkeit
überplant und so eine bauplanungsrechtliche Grundlage für das zwischenzeitlich errichtete Krematorium schafft.

BVerwG, Urteil 4 C 14.10 vom 2. Februar 2012

Vorinstanzen:

OVG Münster, 7 A 1298/09 - Urteil vom 25. Oktober 2010

VG Münster, 10 K 149/08 - Urteil vom 24. April 2009

Quelle: Bundesverwaltungsgericht

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Münsterland

Dülmen/Leipzig
03.02.2012

Krematorium gehört nicht ins Gewerbegebiet

Am Donnerstag kippte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Baugenehmigung der Stadt Dülmen für das Krematorium.
-Jürgen Primus- Seit mehr als vier Jahren ist das Dülmener Krematorium im Gewerbegebiet Dernekamp bereits im Betrieb. Dank der verkehrstechnisch günstigen Lage des Krematoriums reicht der Einzugsbereich über Dülmen hinaus bis Duisburg, Bochum, Warendorf und Münster. Weit mehr als 10 000 Einäscherungen sind bereits erfolgt. Am Donnerstag kippte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Baugenehmigung der Stadt Dülmen, die im Dezember 2006 ausgesprochen worden war.
Andries Johan Broekhuijsen ist Unternehmer und Nachbar und hat sich von Beginn an gegen die Feuerbestattungs-Anlage ausgesprochen. „Die Mehrheit der Dernekämper Unternehmer war immer der Meinung, dass ein Krematorium im Gewerbegebiet nichts zu suchen hat.“ Broekhuijsen hatte durch alle Instanzen gegen die Stadt Dülmen geklagt und jetzt erstmals recht bekommen. Ein Krematorium vertrage sich nicht mit dem Charakter eines Gewerbegebietes, „das geprägt ist von werktätiger Geschäftigkeit“, entschieden die Leipziger Richter.
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Für die Stadt Dülmen komme die Entscheidung „relativ überraschend“, gestand deren Sprecherin Stefanie Löhn. Die Stadt hatte immer argumentiert: Das Krematorium dient dem Gemeinbedarf und ist als „Anlage für kulturelle Zwecke“ ausnahmsweise zulässig. Neu sei jetzt die „typisierende Betrachtungsweise“ der Richter. Es sei nicht der Einzelfall überprüft, sondern eine generelle Entscheidung getroffen worden. Gleichzeitig haben die Richter der Stadt einen Ausweg aufgezeigt. Denn: Auch wenn die Baugenehmigung nun erst mal hinfällig ist – abgerissen werden muss das Krematorium nicht. Die bauplanungsrechtlichen Grundlagen könnten nachträglich geschaffen werden, erklärte das Bundesverwaltungsgericht. Die Gemeinde kann einen neuen Bebauungsplan aufstellen und das Gelände als Sondergebiet oder Fläche für den Gemeinbedarf ausweisen.
Jürgen Primus

26 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Jetzt stellt sich nur noch eine Frage.
Wann hat Herr Haupt erklärt, dass er das Zahngold an Einrichtungen in Kissing "spenden" wird? War das vor der Baugenehmigung oder nach der Baugenehmigung?

Anonym hat gesagt…

In ganz Deutschland berichten die Zeitungen über dieses Urteil. Nur einer stellt sich mausetot:
Anton Schlickenrieder.
Wollen wir ihn aufwecken?

Anonym hat gesagt…

ATV und RT 1 hatten doch damals auch über den Bau des Krematoriums berichtet. Wahrscheinlich reagieren die schneller als die Friedberger Allgemeine!

Anonym hat gesagt…

Das wird wieder einige wachrütteln in Kissing!
Es besteht doch immer noch eine Chance Gerechtigkeit zu erfahren!
Wenn jetzt das Verwaltungsgericht noch mitspielt dann Gute Nacht Herr Wolf!

Anonym hat gesagt…

Sollte das Krematorium in Kissing bestehen bleiben, können wir die geplante Umgehungsstraße vergessen. Diese soll ja einmal in unmittelbarer Nähe der Verbrennungsanlage für menschliche Leichen die Bahn überqueren. Nach dem neuen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist aber bekanntlich ein Krematorium ein Ort der Ruhe, des Friedens und des Gedenkens an die Verstorbenen. Deshalb verträgt sich eine solcher Anlage nicht mit einer Umgehungsstraße, die täglich voraussichtlich von 20.000 Kraftfahrzeugen genutzt wird. Das Krematorium wird also Bestandsschutz haben. Es war nämlich vor der Straße da. Wem werden wir das alles zu verdanken haben: Manfred Wolf!

Anonym hat gesagt…

Das mit dem Zahngold ist eine wirklich heiße Sache.
Da haben sich schon andere Menschen die schmutzigen Finger verbrannt. Man braucht in der deutschen Geschichte gar nicht so weit zurückgehen.
Auch in Kissing und Umgebung wird es noch viele Brandblasen geben.
Und hässliche Narben.

Anonym hat gesagt…

Es wäre halt schön, wenn unser Bürgermeister nicht so viel auf Kongressen herumkugeln und sich statt dessen auf seinen Hosenboden setzen und im Rahmen seiner Möglichkeiten nachdenken würde. Dann würden solche Hunde wie mit dem Krematorium viellicht nicht passieren. Aber bei ihm gilt:
Überall ist es schöner als daheim.
Kein Wunder bei dem häuslichen Ärger in Kissing.

Anonym hat gesagt…

Sehr geehrte BI 2,
gehen Sie doch einmal auf www.wn.de/Muensterland.

Junge Protestanten hat gesagt…

Ich schmeiß mich mal wieder weg vor Lachen.
Da bibbern bestimmt schon wieder einige im Rathaus.
Vor allem einer==> der Verursacher Wolfilein!
Hoffentlich stellt das Verwaltungsgericht diesen Schandfleck für Kissing ein.
Ich finde es immer noch widerlich den Rauch dort zu sehen und zu wissen das hier grade ein meist ortsfremder Mensch verbrannt wird.
Gegen ein Krematorium für und 10 km um Kissing spricht ja nichts dagegen, aber so eine Fabrik ist nur verabscheuungswürdig.

Nachdenker hat gesagt…

Eine Frage: Wenn hier der Gemeinderat tatsächlich erneut abstimmen dürfte würden sich doch diesmal hoffentlich eine Mehrheit dagegen aussprechen?
Es wäre für Kissing wünschenswert und niemand würde einer Person einen Vorwurf machen der einen Fehler bereinigen könnte.
Die finanziellen Folgen müssen egal sein. Hier wäre mal ein oder besser 24 mal ein Rückrat gewünscht, denn einer hat ja bekanntlich keines.

Lehrer aus Kissing hat gesagt…

Auri sacra fames

Anonym hat gesagt…

Übersetzt:

Verfluchter Hunger nach Gold

Beppo hat gesagt…

"Ungeachtet der Immissionsträchtigkeit der Verbrennungsanlagen"
Bis dato habe ich mich eigentlich noch nie so richtig mit der Sache beschäftigt, aber diese Aussage des Gerichtes finde ich schon sehr bedenklich. Da kommt also wesentlich mehr aus dem Kamin wie zugegeben?
So sieht der Rauch auch öfters aus. Ich laufe dort zwei bis dreimal am Tag mit meinem Hund vorbei und habe da schon oft Rauchwolken gesehen, die mit Wasserdampf nichts zu tun hatten. Und seit wir Ostwind haben stinkt es auch erbärmlich übel Richtung Auensee. Immer nur mal ein paar Minuten und dann ist es weg.

QUERDENKER hat gesagt…

Die Verwaltung hat mehrmals die Bauflächennutzungspläne für eine Person und ein Vorhaben geändert, sogar nachdem der Kaufvertrag schon erlassen war.
Nur weil Metalltechnik aus der Pleite in Sinsheim gelernt hat wurde bei uns in Kissing alles nachgebessert.
Aber rechtens in Sache der Moral ist ein Krematorium im Gewerbegebiet trotzdem nicht. Dies haben ja nun ranghohe Richter wieder einmal bestätigt. Oder will sich da ein kleiner unwissender Dorfbürgermeister, der früher als kleiner, unbeliebter Polizist umhersaß auch darüber wegsetzen?
Das unsere Kirchenmänner hier von Anfang an mitspielten ist mir ein Rätsel. Es ist mir aber auch ein Rätsel das die Kirche diese vielen Kindesmißbräuche seit Jahrzehnten überall auf der Welt deckt.
Gibt es vielleicht gar keinen Gott? Demnach wie sich die Kirchen geben frage ich mich dessen grade öfters. Wenn es Gott wirklich gibt, warum haben die "Mitarbeiter dieser Instution" keine Angst vor dem jüngsten Tag?
Denn politische Machenschaften unterstützen oder Mißbrauch kann nicht im Sinne des Erfinders hier auf Erden sein!

Anonym hat gesagt…

In jeder Zeitung stand es schon drin. Nur wenn auf der Augsburger (Un)Allgemeine suche findet man da gar nichts. Zum Glück habe diese Revolverzeitung schon lange nicht mehr.

Anonym hat gesagt…

In dem Krematorium in Westdeutschland, das illegal genehmigt worden ist,
werden in zwei "Ofenlinien" täglich derzeit bis zu 35 Leichen verbrannt.
Das funktioniert wie beim Brezn-Backen.

Das ist auch das Ziel für die Verbrennungsanlage in Kissing. Auch da sind bereits zwei Ofenlinien genehmigt.

Hat das der Kissinger Gemeinderat beim Durchwinken gewusst?
Die Beteiligten schweigen.
Warum wohl?

Deutschlehrer in der Pause, hat gesagt…

Herr A. Schlickenrieder hst wieder einmal eine tolle Schlagzeile geliefert:
"Keine Hoffnung auf eine schnelle Ortsumfahrung".
Dabei wären die Bürgerinnen und Bürger in Kissing auch mit einer langsamen Ortsumfahrung schon zufrieden. Je langsamer, desto besser.
Deutsche Sprache, schwere Sprache.
Vor allem für den Star-Redakteur der Friedberger Allgemeinen.

Dorfschorsche hat gesagt…

Eine Ortsumfahrung würde nicht viel ändern, außer das dann noch mehr Fernlastverkehr Kissing als Abkürzung zur B 17 nimmt und Naturschutzgebiet komplett zerstört wird. Wir haben bereits zuviele Märkte etc im Gewerbegebiet. Da gehen sehr viele Leute einkaufen, was unser Goldmeister ja gerne hat. Da kann man wieder ein paar neue Spielplätze hinbauen. Als wären 20 Stück mit teuersten Geräten nicht genug für so eine kleine Gemeinde.
Was das Schöne an einer Umgehungsstrasse wäre, wäre das jedes Auto und jeder LKW direkt in das Krematorium reinsehen könnte. Ja, ein sehr pietätvoller Platz um seine Verwandten einäschern zu lassen. Gewerbe links und rechts, die meistbefahrenste Bahnlinie Deutschlands keine 15 m neben dem Ofen und eine Bundesstrasse mit Verkehr ohne Ende, die dann fast über das Krematorium läuft.
Sowas kann normalerweise nur ein Dorfdepp planen!

Anonym hat gesagt…

"Nun aber haben sie klar Position bezogen: Zwar betrachtet auch der 4. Senat ein Krematorium mit Abschiedsraum als "Anlage für kulturelle Zwecke". Da es aber ähnlich wie ein Friedhof einen Ort der Ruhe, des Friedens und des Gedenkens an die Verstorbenen darstelle, sei es auch nicht ausnahmsweise in einem Gewerbegebiet zulässig.

In der Tat ist es schwer vorstellbar, in einem Umfeld mit Lärm und hektischer Betriebsamkeit, wie sie für ein Gewerbegebiet charakteristisch sind, von einem Verstorbenen angemessen und würdevoll Abschied zu nehmen. Die Entscheidung aus Leipzig, mit der eine klare Linie für die nachgeordneten Gerichte vorgegeben wird, hat daher gute Gründe auf ihrer Seite.

Der Autor Dr. Alfred Scheidler ist Oberregierungsrat in Neustadt an der Waldnaab und Autor zahlreicher Publikationen zum öffentlichen Recht."

WENN ICH NUN UNSER KREMATORIUM HIER BETRACHTE? ABREISSEN DAS DING!

Anonym hat gesagt…

Hoffentlich wird der Schuppen bald weggeschoben.

Anonym hat gesagt…

Sehr geehrter Beppo,

schön, dass Sie aufgewacht sind.
Es ist besser, spät aufzuwachen als gar nicht.

Junger Wilder hat gesagt…

Wir bräuchten ein schönes Jugendzentrum hier, dafür wäre es leer perfekt.

Weiser Alter hat gesagt…

Für die Jugend gibts in Kissing nichts. Nur für die AWO. Das ist ein Rentnerklub. Alten-Wohlfahrt.Das war schon immer so. Und so bleibts auch. Alles klar?

Junger Wilder hat gesagt…

Für uns jungen Leute gibt es sehr viel in Kissing.
Billige Drogen von den Saisonarbeitern, die überall in den "Gewerbegebieten" rumlungern; Alkohol die ganze Nacht an der Tanke; einen Schwulenwald in der Nähe des Krematoriums; alte Autoschrottplätze an der Hauptstrasse usw
Es ist so schön hier Dank eines inkompetenten und dummen Bürgermeisters.

Anonym hat gesagt…

Wieso ist die BI nicht von Anfang an gegen die Baugenehmigung vorgegangen?

Anonym hat gesagt…

Weil die BI ganz normale Bürger aus Kissing sind.
Weil die Gemeinde die Fakten nie auf den Tisch gelegt hat.
Weil die Fristen bereits verstrichen waren.
Weil der Bürgermeister nur JA-Sager um sich versammelt hat.
Weil der Bürgermeister 1.600 Stimmen dagegen ignorierte.
Reicht das?
In Sinsheim hat z.B. ein direkter Nachbar von Anfang an NEIN gesagt und geklagt, bei uns haben alle direkten Nachbarn JA gesagt.