Donnerstag, 9. Februar 2012

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BVerwG zu Krematorium

Kein Totengedenken im Gewerbegebiet

von:
03.02.2012
Ein Krematorium mit Abschiedsraum passt nicht in ein Gewerbegebiet, entschied das BVerwG am Donnerstag. Das OVG Münster hatte das in der Vorinstanz noch anders gesehen und wurde nun aus Leipzig eines besseren belehrt. Aus gutem Grund, meint Alfred Scheidler.
"Anlagen zur Feuerbestattung" heißen Krematorien im Beamtendeutsch. Sie müssen vor allem die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen, die sich aus der 27. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (27. BImSchV) ergeben. In erster Linie müssen sie also bestimmte Emissionsgrenzwerte einhalten.
Das war allerdings bei dem im nordrhein-westfälischen Dülmen in einem Gewerbegebiet genehmigte Krematorium nicht das Problem. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hob mit Urteil vom 2. Februar (Az.: 4 C 14.10) die Baugenehmigung für die Bestattungsanlage vielmehr auf, weil die Richter des 4. Senats sie für bauplanungsrechtlich nicht zulässig hielten.
Das Bauplanungsrecht beurteilt die Zulässigkeit eines Bauvorhabens nach dem Typus des Gebiets, in dem dieses Bauwerk verwirklicht werden soll. Was in einem Gewerbegebiet zulässig ist, ergibt sich aus § 8 der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Die Vorschrift differenziert wie auch die Regelungen zu anderen Gebietstypen danach, was in dem Gebiet allgemein zulässig ist und was nur ausnahmsweise.
Allgemein zulässig in einem Gewerbegebiet sind "Gewerbebetriebe aller Art" (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO). An sich ist ein solcher Gewerbebetrieb auch ein Krematorium, das ein Privater mit Gewinnerzielungsabsicht betreibt. Trotzdem geht die Rechtsprechung einheitlich davon aus, dass eine solche Bestattungsanlage in einem Gewerbegebiet ein Fremdkörper ist, wenn sie auch mit Räumlichkeiten ausgestattet ist, in denen die Hinterbliebenen von den Verstorbenen Abschied nehmen können. Ein Gewerbegebiet ist nicht durch Stille und Beschaulichkeit, sondern durch werktägliche Geschäftigkeit geprägt.

Ort der Ruhe, des Friedens und des Gedenkens

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster dagegen hatte das Krematorium mit Abschiedsraum als "Anlage für kulturelle Zwecke" im Sinne von § 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO und damit als in einem Gewerbegebiet ausnahmsweise zulässig bewertet (Urt. vom 25.10.2010, Az. 7 A 1298/09). Die Münsteraner bewegten sich damit auf einer Linie mit anderen Oberverwaltungsgerichten wie dem in Koblenz (Beschl. v. 28.10.2005, Az. 8 B 11345/05) oder dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Urt. v. 30.06.2005, Az. 15 BV 04.576).
Das BVerwG war bereits im Jahr 2005 mit einem ähnlichen Fall wie dem jetzt entschiedenen befasst und hatte damals geurteilt, dass ein Krematorium für menschliche Leichen jedenfalls dann in einem Gewerbegebiet nicht allgemein zulässig ist, wenn es über einen Raum für eine Einäscherungszeremonie verfügt. Ob es als Anlage für kulturelle Zwecke ausnahmsweise zulässig ist, hatten die Leipziger Richter damals noch offen gelassen.
Nun aber haben sie klar Position bezogen: Zwar betrachtet auch der 4. Senat ein Krematorium mit Abschiedsraum als "Anlage für kulturelle Zwecke". Da es aber ähnlich wie ein Friedhof einen Ort der Ruhe, des Friedens und des Gedenkens an die Verstorbenen darstelle, sei es auch nicht ausnahmsweise in einem Gewerbegebiet zulässig.
In der Tat ist es schwer vorstellbar, in einem Umfeld mit Lärm und hektischer Betriebsamkeit, wie sie für ein Gewerbegebiet charakteristisch sind, von einem Verstorbenen angemessen und würdevoll Abschied zu nehmen. Die Entscheidung aus Leipzig, mit der eine klare Linie für die nachgeordneten Gerichte vorgegeben wird, hat daher gute Gründe auf ihrer Seite.
Der Autor Dr. Alfred Scheidler ist Oberregierungsrat in Neustadt an der Waldnaab und Autor zahlreicher Publikationen zum öffentlichen Recht.

23 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Wie geht es nun genau in Kissing weiter aufgrund dieses Urteils?

Anonym hat gesagt…

Herr Oberregierungsrat Dr. Scheidler ist ein kluger Mann.
Der kennt die Gesetze und die Entscheidungen der Gerichte.
Einen solchen Beamten hätten wir beim Landratsamt Aichach-Friedberg gebraucht. Dann wäre die Verbrennungsanlage für Menschenleichen in Kissing nie gebaut worden.
Wie sich wohl der Mensch in seiner Beamtenhaut fühlen mag, der die Baugenehmigung für das Krematorium, das man uns vor die Nase gesetzt hat, unterschrieben hat. Hoffentlich ist die Nachtruhe für einige Jahre gestört.

Leser der Süddeutschen Zeitung hat gesagt…

Hallo A.Schlickenrieder.
Abschreiben sollten Sie doch noch können oder muß alles direkt aus dem Rathaus kommen?

Anonym hat gesagt…

Der Schlicki kann nix übers Krematorium schreiben, weil ihm der Wolfi Manni nix aufgesetzt hat. Also müsste er zweimal selbst recherchieren. Das schafft er aber nicht.

Anonym hat gesagt…

Schade nur, dass es hier in unserem Fall keinen Nachbarn gibt der dagegen geklagt hat. Aber das war schon geschickt ausgesucht.

Frühere Zeitungsleserin hat gesagt…

"Silberpark soll in Kissing zu Goldgrube werden".
Das war die Schlagzeile eines Artikels von Anton Schlickenrieder in der Friedberger Allgemeinen vom 23. Oktober 2007.
Erinnern Sie sich noch?
Die Firma Pfaff-Silberblau feierte Hebauf.
Der Held des Tages:
Manfred Wolf.
Weiter im Text:
"Was machen Sie, Herr Bürgermeister, denn mit der Gewerbesteuer, die hier einmal fließt? Haben Sie da schon Verwendung dafür?"

Wieviel Gewerbesteuer ist eigentlich schon geflossen?
Kann nicht viel gewesen sein, wenn Kissing in einem einzigen Jahr mehr als zwei Millionen Euro neue Schulden machen muss.
Macht aber alles nichts. Heute gibt es eine neue Goldgrube am Silberpark:
Manfred Wolf-Krematorium am Auenwald. Da stecken sich die Goldsucher ihre Taschen voll mit Zahngold .
Aber nicht mehr lange. Der Spuk wird bald zu Ende sein.

Anonym hat gesagt…

...Im Gewerbegebiet kann wohl auch keinen Nachbar als privat Pesron geben.
Wer darf denn in diesem Fall legitim klagen?

Anonym hat gesagt…

Vorsicht ihr Menschen in Kissing.
M. Wolf plant wieder.
Diesmal mit viel Geld und neuen Schulden.
Da herrscht Alarmstufe 1.
Das ahnt sogar schon die CSU.
Und das muss schon was heißen.
"Ausbau der Bahnhofstraße".
Alles nur Tarnung und Täuschung.
Neues Gewerbe muss her.
Die Giftküchen und Dreckschleudern, die wir schon haben oder die genehmigt sind, reichen noch nicht.
Die Menschen an der B 2 und im Westen unseres Dorfes können ruhig ersticken. Das sind sowieso bloß Querulanten.
Eine Ortsumfahrung gibt es nicht.
Haben Sie die zynischen Äußerungen unseres Bundestags-Vizepräsidenten und Stimmkreisabgeordneten gelesen? Kaum zu glauben, dass dieser Herr einmal Bundesverkehrsminister war.
Und das Grinsen der Dorfpolitiker auf dem Zeitungsfoto gesehen?
Wenn ich ein bisschen jünger und gesünder wäre, würde ich eine Bürgerinitiative gründen und den Verantwortlichen den Teufel und die geile Gier nach Geld austreiben.

Gewissenhafte Mutter hat gesagt…

Die gewissenlosen Dorfpolitiker versündigen sich mit ihrer Schuldenmacherei an unseren Kindern. Die können sich nicht wehren. Also müssen wir es tun. Das ist unsere verdammte Pflicht und Schuldigkeit. Steht endlich auf und prangert sie an. Kennen sie die Namen? Das ist alles so verlogen. Schauen sie mal rein in die Parteiprogramme und in die Satzungen der Wohlfahrtsverbände. Die traurige Realität sieht anders aus.

Anonym hat gesagt…

Das war und ist Wolf doch total egal. Er ist nur darauf aus einen neuen Rekord im Promifotos zu ergattern un den Spielplatzrekord zu halten. Zu etwas anderem ist er doch kaum fähig.
Jetzt mal ehrlich. Wenn man ihm nicht doch eine große illegale Sauerei nachweisen kann, die es ganz sicher gibt, hat er doch schon lange ausgesorgt. Polizeirente, Bürgermeisterrente und das war es. Selbst wenn er hoffentlich 2013 abgewählt wird, blödelt er noch ein wenig im Polizeidienst rum, macht einen auf Frührentner und erfreut sich über eine Rente von der wir normalen Bürger nur träumen können. Und was hat er dafür geleistet?
Gegen sine Bürger hat er agiert. Kinder noch mehr Schulden hinterlassen. Unnützes Gewerbe hergezogen und dies im großem Stil.
Hoffentlich zieht er dann wenigstens weg aus "Gewerb-ing".

Anonym hat gesagt…

...Die Duisburger haben sich entschieden.
Wann entscheiden wir, die Kissinger?

Römerstasse - die Strasse ins Leere hat gesagt…

Im Süden haben wir auch eine tolle Strasse; die Römerstrasse.
Eine relativ neue Gewerberingstrasse an der es direkt an der Bahnlinie HEKU gibt und sonst gar nichts.
Alles leeres Gewerbegebiet!
Wielange gibt es die Strasse denn und wieviel Gewerbeland ist dort verkauft?
Da sieht man dann mal wie gut die eine Million für den Durchbruch Bahnhofstrasse angelegt ist oder haben die dafür schon wieder eine neue Dreckschleuder an der Hand, die niemand in Bayern haben will?
Verkauft doch erst einmal die anderen Flächen, bevor ihr neue erschließt! Oder soll im Süden Kissings nicht soviel Industrie entstehen, damit sich der Bürgermeister nicht seine eigene Luft noch mehr verpestet?

Anonym hat gesagt…

Haben Sie es gelesen?
Gestern war in Lindau Oberbürgermeister-Wahl.
Die seit 12 Jahren amtierende Oberbürgermeisterin hatte drei Gegenkandidaten
und landete auf dem vierten Platz.
Dabei hat sie gar kein Krematorium gebaut.
Das ist schon bemerkenswert.
So wird es Wolf bei der nächsten Wahl auch ergehen.
Nur Mut Leute, lasst euch als Kandidaten aufstellen.
Manfred Wolf zu schlagen ist vergleichsweise ein Kinderspiel.
Er glaubt es bloß selbst nicht.
Das hat die Dame in Lindau auch nicht geglaubt.

Klatschenmacher hat gesagt…

Hallo Wolf und SPD aus Kissing!
Schauen Sie doch mal nach Sinsheim in die kürzliche OB-Wahlergebnisse rein!
Hier haben 77% der Bürger für einen neuen OB gestimmt. 22% hat der volksfremde Genosse der SPD nur bekommen, der unter anderem auch das Krematorium mit dem alten OB durchboxen wollte!
Hoffentlich werdet ihr hier auch für eure Überheblichkeit abgewatscht!

Man kann nur den Kopf schütteln, hat gesagt…

Wieder eine Schnaps-Idee von Wolf ist geplatzt, die nur Ärger und Kosten verursacht hat.
Mittagessen für die Schulkinder im Altersheim.
Das war von Anfang an großer Käse.
Die anderen müssen immer die Suppe auslöffeln, die der Bürgermeister ihnen eingebrockt hat. Und sie müssen auch noch freundlich dazu lächeln.
Hat denn niemand den Mut, diesem Mann von Anfang an zu sagen, dass er auf dem falschen Dampfer ist!

FA Ade hat gesagt…

Wie aus Gemeinderatskreisen von Mering zu erfahren ist, hat da der Schlickenrieder auch ein sehr fragwürdiges Image bezüglich ehrlicher Berichterstattungen! Wen wunderts?
Deshalb verstehen sich wahrscheinlich der Wolf und der Schlickenrieder so gut.

Anonym hat gesagt…

Hihi. Muß die ganze Gastronomie Kissings dann Schiffbruch erleiden, wenn als Konsequenz aus dem Urteil der Abschiedsraum mit "den vielen Besuchern" geschlossen wird?
Und ohne Abschiedsraum hat das Ding dann auch nichts mehr in einem Gewerbegebiet zu suchen, wohin es sowieso nie gehört hätte.
Ohoh, Wolf. Zieh Dich warm an und spar schon mal Geld für die Entschädigungszahlungen an den Haupt. Dann ist es nämlich vorbei mit euer Männerfreundschaft!
Vielleicht schafft es Kissing ja doch noch diese Negativwerbung wegzubekommen.
Beinahe hätte ich es vergessen: Die Pfarrer sollten sich schämen da mitgespielt zu haben.

Frustrierter Bürger hat gesagt…

Ein dreimaliges Pfui an Kissings Pfarrer, die bekanntlich ein Krematorium mit Abschiedsraum in einem Gewerbegebiet (10m neben Deutschlands meistbefahrener Bahnstrecke und dementsprechend vielen Güterzügen - ganz zu schweigen von dem Baggerfuhrpark bzw. Gaslager nebenan) für eine gute Idee und durchaus pietätvoll hielten. Jetzt müssen sie sich von einem Gericht eines besseren belehren lassen. Peinlich oder?
Genauso peinlich sollte es natürlich dem Landratsamt sein, das die Gesetze eigentlich kennen sollte.

Anonym hat gesagt…

...Was ist nun mit Grünen und Naturschützer in Kissing, u. a. im Gemeinderat?
Ist alles für die immer noch nicht peinlich?

Anonym hat gesagt…

An Frustrierter Bürger: Geht mir genauso.
Schicken Sie das doch mal in schriftlicher Form an unsere Pfarrer und sagen Sie ihnen mal die Meinung.
Ich werde es ebenso diese Woche noch tun!

Anonym hat gesagt…

An die BI:
Wie sieht es jetzt rechtlich aus? Darf das Krematorium weiter Leichen verbrennen oder ist es illegal? Wie sieht es mit der Klage vor ein paar Monaten aus?

Bürgerinitiative 2 Kissing hat gesagt…

Wir möchten Sie um Verständnis darum bitten, dass wir rechtliche Interna nicht auf dem Blog veröffentlichen.

Sie können jedoch jederzeit per Email persönlichen Kontakt zu uns aufnehmen.

kissinger-sagen-nein@web.de

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