Aktuelles Hameln
Brand im Krematorium - Betrieb vorläufig eingestelltHameln (tis). Ein Brand im Krematorium Hameln am Friedhof Wehl richtete heute Morgen erheblichen Sachschaden an. Während eines Verbrennungsvorgangs hatten heiße Abgase Ablagerungen in den Abluftkanälen und im Schornstein in Brand gesetzt. Der Kanal im Übergangsbereich von der Anlage in den Schornstein war an mehreren Stellen bereits durchgebrannt.
Die um 7.49 Uhr alarmierte Feuerwehr Hameln stellte in einem mehrstündigen Einsatz den Brandschutz sicher und ließ den Schornstein kontrolliert ausbrennen. Löscharbeiten mit Wasser hätten zu einem noch größeren Schaden führen können. Das Krematorium wird wahrscheinlich mehrere Tage den Betrieb einstellen müssen.
Artikel vom 13.01.2012 - 10.44 Uhr
Quelle: http://www.dewezet.de/portal/lokales/aktuell-vor-ort/hameln_Brand-im-Krematorium-Betrieb-vorlaeufig-eingestellt-_arid,394871.html
24 Kommentare:
Ablagerungen? Asche brennt nicht da diese ausoxidiert ist. Ergo müssen die Ablagerungen organischen Urspunges sein.
Dies würde auf einen regen Bypaßbetrieb schliessen lassen.
Aber dort war bestimmt alles genauso schön und genauso sauber wie hier in Kissing! Laut Internetseite des Krematoiums Hameln alles umwelttechnisch i.O.
Und in Kempten ist bei einer MetallTechnikAnlage ja genau das gleiche passiert. Wie stand damals nach dem Hearing der FA: "Die Peron war wohl zu schwergewichtig".
Wieder eine Lüge mehr.
Offensichtlich liegt das Krematorium in Hameln
wenigestens nicht im Gewerbegebiet wie unsere
Manfred-Wolf-Leichenverbrennungsanlage in Kissing.
Sollte wirklich einmal das Kissinger Krematorium brennen, möchte ich zu diesem Zeitpunkt nicht in der Nähe sein!! Gas Egger als direkter Nachbar und Tankstelle Run auch nicht weit entfernt. Da kann man nur hoffen, dass sich im Kamin keine Ablagerungen befinden. Aber angeblich kommt ja sowieso nur Wasserdampf aus dem Kamin, dass ich nicht lache!!
Dreimal am Tag gehört der Abgewatscht ...
Meinen Sie unseren Bürgermeister Herrn Manfred Wolf?
Wenn ja:
Da ist dreimal am Tag zu wenig.
Dreimal in jeder Stunde wäre angemessen.
http://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/das-krematorium-im-gewerbegebiet-2-338005
Jetzt stellt sich mal die Frage aller Fragen:
Schmeissen wir Gas Egger, den Heisserer und Pfaff-Silberblau nun aus dem Gewerbegebiet nur damit Herr Haupt weiter schön seine Leichenverbrennungsanlage ohne Friedhofshoheitlichen Anschluß weitermachen kann oder macht das Krematorium endlich zu?
Was bringt denn mehr Geld in die Kassen und was verpestet Kissings Umwelt den mehr?
Von Anfang an hätte dieses pietätlose Verbrennungswerk niemals gebaut werden dürfen.
Hat Herr Wolf eigentlich Herr Haupt angerufen oder umgekehrt?
Was man(fred) für Zahngold so alles machte?
In Gewerbegebieten dürfen keine Krematorien mit Abschiedsraum betrieben werden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in einem am Donnerstag verkündeten Urteil. Zur Begründung hieß es, dass ein Krematorium mit Abschiedsraum "ein Ort der Ruhe, des Friedens und des Gedenkens an die Verstorbenen" sei. Dies vertrage sich nicht mit einem Gewerbegebiet, das geprägt sei "von werktätiger Geschäftigkeit".
Und bei uns knattern noch den ganzen Tag Züge direkt an dem Ort der Ruhe vorbei!
Jetzt wird es spannend in Kissing.
Ob wohl unser lieber Herr Schlickenrieder etwas schreibt über das verbotene Krematorium in Westdeutschland? Er sollte mal den Herrn Landrat fragen, wie er die Rechtslage einschätzt. Kann der aber nicht, weil er gelernter Lehrer ist.
Die Süddeutsche Zeitung hat schon berichtet.
Ob jetzt endlich die Aufsichtsbehörden einschreiten werden?
Die haben bisher alle Augen zugedrückt. Dass fünf erstklassige Berufsrichter am Bundesverwaltungsgericht anders entscheiden als ein inkompetenter Dorfbürgermeister samt seinem Stimmvieh im Gemeinderat, hätten die Großkopferten in Kissing auch nicht gedacht.
Jetzt, lieber Manni, weiß man. was Pietät ist.
Der Betrieb des Krematoriums in Kissing ist illegal.
Und eine Neuplanung führt nicht weiter.
Denn die Lage des Grundstücks ist und bleibt pietätlos.
Man müsste schon die Eisenbahn verlegen.
Das ist die Lösung, Herr Manfred Wolf!
Jetzt sehen Sie mal, welche Sch...-Ideen Sie in Ihrem Kopf produzieren.
Kommen Sie bloß nicht und sagen, das Landratsamt ist schuld.
Sie ganz persönlich haben das Krematorium an Land gezogen und die Planung besorgt.
Treten Sie endlich von Ihrem Amt zurück!
Einen solchen Bürgermeister haben die Kissinger nicht verdient.
Jetzt werden Sie endlich die Publicity in ganz Deutschland bekommen, auf die Sie so geil sind.
Hier ein Auszug aus der offiziellen Presseerklärung des Bundesverwaltungsgerichts vom 2.2.2012:
"Ungeachtet der Immissionsträchtigkeit (!!!) stellt ein Krermatorium mit Abschiedsraum ähnlich wie ein Friedhof einen Ort der Ruhe (!!!), des Friedens (!!!) und des Gedenkens an die Verstorbenen (!!!) dar. Eine solche Anlage verträgt sich aber nicht mit der Zweckbestimmung eines Gewerbegebiets, das geprägt ist von werktätiger Geschäftigkeit."
Übrigens:
Auch das betroffene Krematorium in Dülmen liegt - wie in Kissing - am Nordrand eines Gewerbegebiets und hat eine eigene Zufahrt.
Wenn die Kissinger Baugenehmigung nicht aufgehoben wird, wird der Bayerische Verfassungsgerichtshof dafür sorgen. Jetzt ist der Weg frei.
Auf die Abstimmung im Gemeinderat über eine Neuplanung dürfen wir uns freuen.
Da müssen bestimmt alle plötzlich wieder aufs Klo.
Eine solche Abstimmung wird es aber nicht geben.
Vorher werden die Bürger endgültig auf die Bremse treten.
Herr Haupt sollte sich mit einem preisgünstigen Abrissunternehmen in Verbindung setzen. Vielleicht bekommt er einen Rabatt.
Schade um das schöne Zahngold.
Die 21 Ja-Sager und Durchwinker schweigen eisern.
Wie lange noch?
Es ist witzig zu lesen, wie der Betreiber das vom Bundesverwaltungsgericht für illegal erklärte Krematorium beschreibt:
"Das Krematorium der Feuerbestattung Dülmen befindet sich am Rande des Gewerbegebietes Dernekamp im Südosten von Dülmen. Das großzügige Grundstück mit seiner Parkanlage sowie die benachbarten Biotope und Waldgebiete bieten ein pietätvolles Umfeld für das Krematorium".
Wie sich die Bilder gleichen!
Der Text könnte von Herrn Haupt oder Herrn Wolf sein.
Oder haben die nur abgeschrieben?
Das Pech ist nur:
Die Richter haben die billigen und illegalen Tricks durchschaut.
So wird es auch bei uns in Kissing geschehen.
Die Schadensersatzforderungen des Herrn Haupt werden in die Millionen gehen.
Dann ist unsere Gemeinde endgültig pleite.
Und Manfred Wolf auch.
Haben Sie einen Link oder ein Aktenzeichen zum Urteil vom Bundesverwaltungsgericht?
In Kissing geht der skrupellose und erbitterte Konkurrenzkampf um Menschenfleisch und Zahngold mitten im Gewerbegebiet munter weiter.
Bei Wolf und Haupt heißt das "Pietät".
Nach diesem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts muss die Betriebserlaubnis für die Manfred-Wolf-Leichenverbrennungs-Großanlage in Kissing durch die zuständige Behörde aufgehoben werde.
Jede einzelne Leichenverbrennung ist illegal.
Hoffentlich sind die jetzt genauso schnell wie bei der Genehmigung.
Einer beginnt schon jetzt mit dem Händewaschen in Unschuld: Manni Wolfi.
Die Richter am Bundesverwaltungsgericht sollten sich einmal bei google map
das Luftbild "Am Silberpark in Kissing" ansehen. Denen würden die Haare zu Berge stehen.
Wie ist es möglich, dass in Kissing ein Krematorium durchgezogen wird, das unmittelbar an ein Gewerbegebiet angrenzt (und welch ein tolles Gebiet, das sieht man nur von oben!) und neben dem in wenigen Metern Entfernung die am meisten befahrene Bahnstrecke Deutschlands vorbeiführt.
Man sollte mal wieder den Bayerischen Landtag und die oberste Baubehörde einschalten (aber bitte mit Luftbildern), damit die Damen und Herren sehen, mit welcher Willkür in Kissing die Gesetze mit Füßen getreten werden.
Das ist ein Skandal allererster Klasse!
Und die Lokalpresse klatscht begeistert Beifall und steckt mit den Gesetzesbrechern unter einer Decke.
Übrigens, lesen Sie mal die Zeitung aus Dülmen. Der dortige Leichen-Verbrennungs-Meister, der den Prozess vor dem Bundesverwaltungsgericht soeben verloren hat, verbrennt munter weiter mit der Begründung: "Ich habe ja eine rechtskräftige Baugenehmigung". Der arme Mensch hat wohl gar nicht begriffen,
dass genau diese Baugenehmigung vor drei Tagen RECHSTSKRÄFTIG AUFGEHOBEN worden ist, und zwar vom höchsten Verwaltungsgericht in Deutschland.
Der wird sich wundern, wenn die zuständige Behörde die Betriebserlaubnis aufhebt. Dann ist erstmal Schluss mit dem Leichenfrevel!
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts liegt noch nicht in vollständiger Begründung vor. Das kann noch Monate dauern.
Die Entscheidung als solche ist aber klar und auch verkündet.
Das Aktenzeichen lautet: 4 C 14.10.
Die Presseerklärung des Bundesverwaltungsgerichts können Sie nachlesen unter www.bundesverwaltungsgericht.de und dort unter "Letzte Pressemitteilungen".
Eine derartige Pressemitteilung wird nur veröffentlicht, wenn das Gericht seine Entscheidung für besonders wichtig hält. Es muss sich um eine Grundsatzentscheidung von allgemeinem Interesse handeln.
Das ist ein knallharter Schlag ins Gesicht der Leichenverbrenner.
Jetzt müssen Sie die Friedhöfe kaufen, um ihre Verbrennungsanlagen zu betreiben.
Das wird lustig.
Immer diese Gerichte !
Die treiben den Dorfbürgermeistern die kriminellen Ideen aus dem Kopf.
Gott sei Dank.
Zitat aus der Fachzeitschrift Der Bestatter", 2008, Heft 1, Seite 8:
"Oberlandesgericht Bamberg
ENTNAHME VON ZAHNGOLD AUS DER ASCHE IST STRAFBAR
Dieses Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg hat sicher bei vielen Betreibern von Krematorien und deren Mitarbeitern für einige schlaflose Nächte gesorgt - und wird es weiterhin tun. Auf Revision der Staatsanwaltschaft hin hat der 2. Strafsenat mit Urteil vom 29. Januar 2008 (Az: 2 Ss 125/07) eine Urteil des Amtsgerichts Hof.. aufgehoben und zur erneuten Entscheidung zurück verwiesen. Nach Auffassung des Senats erfüllt die Entnehme von Zahngold aus der Asche kremierter Verstorbener den Straftatbestand der Störung der Totenruhe und stellt einen "verachtenswerten Eingriff in den postmortalen Persönlichkeitsschutz" dar. Der Begriff "Asche eines verstorbenen Menschen" umfasse grundsätzlich alle Arten von Verbrennungsrückständen. Teil der Asche seien somit auch die mit einem menschlichen Körper zu Lebzeiten fest verbundenen fremden Bestandteile, die nicht verbrennbar sind und als Verbrennungsrückstand verbleiben.
Zahngold sei deshalb stets Teil der Asche des jeweils kremierten Verstorbenen und mit den sonstigern Verbrennungsrückständen eines Verstorbenen in einer Urne zur Bestattung zusammenzuführen. Außerdem - so der Senat - stelle die Entnahme des Zahngoldes einen Gewahrsamsbruch gem. § 168 Abs. 1 StGB dar. Demgegenüber verneinte das Gericht eine Strafbarkeit wegen eines Eigentumsdelikts, da es sich bei der Asche eines Verstorbenen nicht um eigentumsfähige Sachen handelt.
Nach einer Umfrage des ZDF-Wirtschsftsmagazins WISO unter den insgesamt 134 deutschen Krematorien verkauft fast die Hälfte der 111 Krematorien, die sich an der Umfrage beteiligten, das Zahngold. 48 Krematorien behalten den dadurch erzielten Verkaufserlös, zehn weitere gaben ihn an die jeweiligen Städte weiter. Und auch die Praxis derjenigen Krematorien, die den Erlös nicht dem eigenen oder kommunalen Etat zuführten oder aber beispielsweise für friedhofsinterne Maßmahmen nutzten, sondern in Einklang mit den Ethikrichtlinien der Branche für wohltätige Zwecke verausgabten, dürfte nach dem Urteil des OLG Bamberg nicht mehr zulässig sein."
Eine deutlichere Warnung kann man wohl nicht aussprechen.
Was macht Herr Haupt in Kissing mit dem Zahngold?
Aufmerksame Zeitungsleser wissen es.
Ein Fall für den Staatsanwalt?
Auch die Spendenempfänger sollten sich einen guten Rechtsanwalt suchen und sich sehr sorgfältig beraten lassen.
Ich würde mir nicht gerne ins wohltätige Stammbuch schreiben lassen, dass ich Geld annehme, das aus einem "VERACHTENSWERTEN EINGRIFF IN DEN POSTMORTALEN PERSÖNLICHKEITSSCHUTZ" stammt.
Welche Kissinger Einrichtungen kassieren eigentlich bei Herrn Haupt ab?
Hah Wolfi
Kein Krematorium in Gewerbegebieten!
Wir Kissinger haben es Dir doch von Anfang an gesagt das wir Dich noch kriegen.
Wenn das vor dem Verwaltungsgericht durchgeht ist Kissing pleite. Dank Dir und Deiner Eigenverliebtheit!
Lieber pleite als eine pietätlose, zahngoldprofitierende Gemeinde mit Dreck am Stecken!
Das was da draußen vor unserer Haustür steht hat nichts, aber auch gar nichts mit Totenruhe zu tun.
DEIN FEHLER! Es gab genügend Leute die dagegen waren.
Falls es zu einer Klage kommt bin ich mal gespannt, ob die ganzen Befürworter finanziell für die Strafe aufkommen?
Es war doch alles so schön!
Die meisten Bestatter aus der Region machen um das Krematorium in Kissing einen weiten Bogen.
Und sie haben recht. Die haben schnell gemerkt, das es mit der Pietät zwischen Gaslager znd Baulager und Eisenbahnstrecke nix ist und die Lüge mit dem Auenwald zu blödsinnig ist. Alles kann man den trauernden Hinterbliebenen halt doch nicht zumuten.
Und noch was: Bayerische Bestatter haben es nicht gern, wenn sie von einem württembergischen Verbrenner verarscht werden.
Herr Haupt kann noch so viele Tage der >offenen >Ofentür veranstalten. Es bleibt aber dabei: seine Verbrennungsanlage liegt an der hässlichsten Stelle, die man sich nur vorstellen kann. Und das schreckt die Kundschaft ab.
Herr Haupt ist ein begabter Schwätzer.
Der redet sich noch um Kopf und Kragen.
Er lässt die Zeitung schreiben, dass er das Geld vom Zahngold an wohltätige Einrichtungen spendet (dreimal darf man raten, wer das in Kissing ist).
Das Problem ist nur:
Das Zahngold, das er da versilbert, gehört ihm nicht.
Er verwechselt seine Verbrennungsanlage mit einer Goldgrube.
Aber unser lieber Wolfi kann doch nichts dafür. Er hat die Baugenehmigung garnicht unterschrieben. Das war nur das böse Landratsmt. Wie unschuldig und treuherzig der schauen kann.
"Wir bauen eine Grube, er fällt bestimmt hinein.
Für diesen dummen Reiner, er fällt bestimmt herein"
Das Kinderlied hat unserem Bürgermeister als Kind schon nie gefallen. Natürlich war das mit seinem Vornamen.
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