Montag, 20. Februar 2012

Pietätvoller Abschied...?

Uns erreichte heute eine Email mit Foto, die wir so weitergeben möchten:


...
Anbei ein Bild von letzter Woche, wie pietätvoll und in aller Ruhe unser
Krematorium an der Bahnlinie und am Gaslager liegt.
Als der LKW dann nach langem Rumrangiere endlich im Lager stand, kam der
Gabelstapler und ein eisernes Ping, Peng und Knall ging dann los. Die Dinger
scheppern in den Gestellen ohne Ende.
Naja, Hr. Haupts Kundschaft hört es evtl. nicht mehr, aber wer ist da schon ganz
sicher?
Und wer hat dann die Ruhe sich zu verabschieden? Während diesem Vorgang
rauchte Kissings Blickfang schön vor sich hin und der Qualm zog Dank Westwind
quer über die Strasse Am Silberpark.

Donnerstag, 9. Februar 2012

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BVerwG zu Krematorium

Kein Totengedenken im Gewerbegebiet

von:
03.02.2012
Ein Krematorium mit Abschiedsraum passt nicht in ein Gewerbegebiet, entschied das BVerwG am Donnerstag. Das OVG Münster hatte das in der Vorinstanz noch anders gesehen und wurde nun aus Leipzig eines besseren belehrt. Aus gutem Grund, meint Alfred Scheidler.
"Anlagen zur Feuerbestattung" heißen Krematorien im Beamtendeutsch. Sie müssen vor allem die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen, die sich aus der 27. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (27. BImSchV) ergeben. In erster Linie müssen sie also bestimmte Emissionsgrenzwerte einhalten.
Das war allerdings bei dem im nordrhein-westfälischen Dülmen in einem Gewerbegebiet genehmigte Krematorium nicht das Problem. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hob mit Urteil vom 2. Februar (Az.: 4 C 14.10) die Baugenehmigung für die Bestattungsanlage vielmehr auf, weil die Richter des 4. Senats sie für bauplanungsrechtlich nicht zulässig hielten.
Das Bauplanungsrecht beurteilt die Zulässigkeit eines Bauvorhabens nach dem Typus des Gebiets, in dem dieses Bauwerk verwirklicht werden soll. Was in einem Gewerbegebiet zulässig ist, ergibt sich aus § 8 der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Die Vorschrift differenziert wie auch die Regelungen zu anderen Gebietstypen danach, was in dem Gebiet allgemein zulässig ist und was nur ausnahmsweise.
Allgemein zulässig in einem Gewerbegebiet sind "Gewerbebetriebe aller Art" (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO). An sich ist ein solcher Gewerbebetrieb auch ein Krematorium, das ein Privater mit Gewinnerzielungsabsicht betreibt. Trotzdem geht die Rechtsprechung einheitlich davon aus, dass eine solche Bestattungsanlage in einem Gewerbegebiet ein Fremdkörper ist, wenn sie auch mit Räumlichkeiten ausgestattet ist, in denen die Hinterbliebenen von den Verstorbenen Abschied nehmen können. Ein Gewerbegebiet ist nicht durch Stille und Beschaulichkeit, sondern durch werktägliche Geschäftigkeit geprägt.

Ort der Ruhe, des Friedens und des Gedenkens

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster dagegen hatte das Krematorium mit Abschiedsraum als "Anlage für kulturelle Zwecke" im Sinne von § 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO und damit als in einem Gewerbegebiet ausnahmsweise zulässig bewertet (Urt. vom 25.10.2010, Az. 7 A 1298/09). Die Münsteraner bewegten sich damit auf einer Linie mit anderen Oberverwaltungsgerichten wie dem in Koblenz (Beschl. v. 28.10.2005, Az. 8 B 11345/05) oder dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Urt. v. 30.06.2005, Az. 15 BV 04.576).
Das BVerwG war bereits im Jahr 2005 mit einem ähnlichen Fall wie dem jetzt entschiedenen befasst und hatte damals geurteilt, dass ein Krematorium für menschliche Leichen jedenfalls dann in einem Gewerbegebiet nicht allgemein zulässig ist, wenn es über einen Raum für eine Einäscherungszeremonie verfügt. Ob es als Anlage für kulturelle Zwecke ausnahmsweise zulässig ist, hatten die Leipziger Richter damals noch offen gelassen.
Nun aber haben sie klar Position bezogen: Zwar betrachtet auch der 4. Senat ein Krematorium mit Abschiedsraum als "Anlage für kulturelle Zwecke". Da es aber ähnlich wie ein Friedhof einen Ort der Ruhe, des Friedens und des Gedenkens an die Verstorbenen darstelle, sei es auch nicht ausnahmsweise in einem Gewerbegebiet zulässig.
In der Tat ist es schwer vorstellbar, in einem Umfeld mit Lärm und hektischer Betriebsamkeit, wie sie für ein Gewerbegebiet charakteristisch sind, von einem Verstorbenen angemessen und würdevoll Abschied zu nehmen. Die Entscheidung aus Leipzig, mit der eine klare Linie für die nachgeordneten Gerichte vorgegeben wird, hat daher gute Gründe auf ihrer Seite.
Der Autor Dr. Alfred Scheidler ist Oberregierungsrat in Neustadt an der Waldnaab und Autor zahlreicher Publikationen zum öffentlichen Recht.

Sonntag, 5. Februar 2012

:D

JuraForum.deNachrichtenRecht & GesetzKein Krematorium im Gewerbegebiet 

Kein Krematorium im Gewerbegebiet

03.02.2012, 15:24 | Recht & Gesetz | Autor: Juraforumadmin | 0 Kommentare
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 02.02.2012 entschieden, dass ein Krematorium mit Abschiedsraum im Gewerbegebiet nicht zulässig ist. Der Kläger wandte sich als Nachbar gegen eine der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung zur Errichtung eines Krematoriums mit Abschiedsraum in einem Gewerbegebiet.

Seine Rechtsmittel blieben erfolglos. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat das Krematorium als eine in einem Gewerbegebiet ausnahmsweise zulässige Anlage für kulturelle Zwecke i.S.d. § 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO eingeordnet. Dass ein Krematorium aus Gründen der Pietät in ein kontemplatives
Umfeld einzubetten sei, widerspreche nicht der allgemeinen Zweckbestimmung eines Gewerbegebiets.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Baugenehmigung aufgehoben. Zwar fällt ein Krematorium mit Abschiedsraum, das - wie hier - die Voraussetzungen einer Gemeinbedarfsanlage erfüllt, unter den Begriff einer Anlage für kulturelle Zwecke i.S.d. § 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO. Der Begriff ist ebenso offen angelegt wie der Begriff „Anlagen für kirchliche, soziale und gesundheitliche Zwecke“ und umfasst auch Einrichtungen der Bestattungskultur.

Ungeachtet der Immissionsträchtigkeit der Verbrennungsanlagen
stellt ein Krematorium mit Abschiedsraum ähnlich wie ein Friedhof
einen Ort der Ruhe, des Friedens und des Gedenkens an die Verstorbenen dar. Eine solche Anlage verträgt sich aber entgegen der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts nicht mit der Zweckbestimmung eines Gewerbegebiets, das geprägt ist von
werktätiger Geschäftigkeit. Das schließt es nicht aus, dass die Beklagte das betroffene Gebiet im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens unter Beteiligung der Öffentlichkeit
überplant und so eine bauplanungsrechtliche Grundlage für das zwischenzeitlich errichtete Krematorium schafft.

BVerwG, Urteil 4 C 14.10 vom 2. Februar 2012

Vorinstanzen:

OVG Münster, 7 A 1298/09 - Urteil vom 25. Oktober 2010

VG Münster, 10 K 149/08 - Urteil vom 24. April 2009

Quelle: Bundesverwaltungsgericht

 *****

Münsterland

Dülmen/Leipzig
03.02.2012

Krematorium gehört nicht ins Gewerbegebiet

Am Donnerstag kippte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Baugenehmigung der Stadt Dülmen für das Krematorium.
-Jürgen Primus- Seit mehr als vier Jahren ist das Dülmener Krematorium im Gewerbegebiet Dernekamp bereits im Betrieb. Dank der verkehrstechnisch günstigen Lage des Krematoriums reicht der Einzugsbereich über Dülmen hinaus bis Duisburg, Bochum, Warendorf und Münster. Weit mehr als 10 000 Einäscherungen sind bereits erfolgt. Am Donnerstag kippte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Baugenehmigung der Stadt Dülmen, die im Dezember 2006 ausgesprochen worden war.
Andries Johan Broekhuijsen ist Unternehmer und Nachbar und hat sich von Beginn an gegen die Feuerbestattungs-Anlage ausgesprochen. „Die Mehrheit der Dernekämper Unternehmer war immer der Meinung, dass ein Krematorium im Gewerbegebiet nichts zu suchen hat.“ Broekhuijsen hatte durch alle Instanzen gegen die Stadt Dülmen geklagt und jetzt erstmals recht bekommen. Ein Krematorium vertrage sich nicht mit dem Charakter eines Gewerbegebietes, „das geprägt ist von werktätiger Geschäftigkeit“, entschieden die Leipziger Richter.
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Für die Stadt Dülmen komme die Entscheidung „relativ überraschend“, gestand deren Sprecherin Stefanie Löhn. Die Stadt hatte immer argumentiert: Das Krematorium dient dem Gemeinbedarf und ist als „Anlage für kulturelle Zwecke“ ausnahmsweise zulässig. Neu sei jetzt die „typisierende Betrachtungsweise“ der Richter. Es sei nicht der Einzelfall überprüft, sondern eine generelle Entscheidung getroffen worden. Gleichzeitig haben die Richter der Stadt einen Ausweg aufgezeigt. Denn: Auch wenn die Baugenehmigung nun erst mal hinfällig ist – abgerissen werden muss das Krematorium nicht. Die bauplanungsrechtlichen Grundlagen könnten nachträglich geschaffen werden, erklärte das Bundesverwaltungsgericht. Die Gemeinde kann einen neuen Bebauungsplan aufstellen und das Gelände als Sondergebiet oder Fläche für den Gemeinbedarf ausweisen.
Jürgen Primus

Sonntag, 29. Januar 2012

Wie gut, dass dies bei uns nicht passieren kann...ODER???

Aktuelles Hameln

Brand im Krematorium - Betrieb vorläufig eingestellt
Während eines Verbrennungsvorgangs hatten heiße Abgase Ablagerungen in den Abluftkanälen und im Schornstein in Brand gesetzt. Foto: tis
Hameln (tis). Ein Brand im Krematorium Hameln am Friedhof Wehl richtete heute Morgen erheblichen Sachschaden an. Während eines Verbrennungsvorgangs hatten heiße Abgase Ablagerungen in den Abluftkanälen und im Schornstein in Brand gesetzt. Der Kanal im Übergangsbereich von der Anlage in den Schornstein war an mehreren Stellen bereits durchgebrannt.
Die um 7.49 Uhr alarmierte Feuerwehr Hameln stellte in einem mehrstündigen Einsatz den Brandschutz sicher und ließ den Schornstein kontrolliert ausbrennen. Löscharbeiten mit Wasser hätten zu einem noch größeren Schaden führen können. Das Krematorium wird wahrscheinlich mehrere Tage den Betrieb einstellen müssen.  
Artikel vom 13.01.2012 - 10.44 Uhr

Quelle:  http://www.dewezet.de/portal/lokales/aktuell-vor-ort/hameln_Brand-im-Krematorium-Betrieb-vorlaeufig-eingestellt-_arid,394871.html

Dienstag, 24. Januar 2012

Haupt- und Finanzausschusssitzung


 Oder
„Was ist denn heute nur mit Ihnen los? Die letzten 12 Jahre hat‘s doch auch immer geklappt.“

Am vergangenen Donnerstag tagte im Kissinger Rathaus die Haupt-und Finanzausschusssitzung.
Und es wurde wieder mal bewiesen, wie wichtig es ist, dass Bürger daran teilnehmen.
Es gab einige interessante Dinge, die wir Ihnen nun in Auszügen hier berichten wollen.


Zum einen ging es um eine Summe von 10 000,-€, welche unser Bürgermeister vom Gemeinderat bewilligt haben wollte.
Er hatte eine „Idee“ von einem Kongress mitgebracht und möchte diese nun gern in Kissing umsetzen.
Auf die Frage einer Gemeinderätin, welche bei der letzten Vorbesprechung des Gemeinderates nicht anwesend war, um was es sich denn bei dieser Idee denn nun genau handle, gab der Bürgermeister keine genaue  Antwort. Lediglich, dass er hier öffentlich nicht darauf eingehen wolle.

10 000,-€ und wir dürfen es nicht wissen…


Des Weiteren ging es um die Bewilligung einer Summe von ca. 400 000,-€ für Grundstückkäufe. Bisher hatte Kissing hierfür 100 000,-€ bereitgestellt.
Warum dieses Jahr 300 000,-€ mehr bewilligt werden sollten, wollte ein Gemeinderat wissen.
Wieder eine sehr eigenwillige Antwort unseres Bürgermeisters, sinngemäß:
„ Wir haben etwas vor, was ich hier nicht öffentlich sagen kann. Sie müssen wie bisher auch der Verwaltung vertrauen.“

Äh, müssen wir das? Können wir das noch?


Als ein weiterer Punkt stand die Bewilligung des Kaufes von zwei Wohncontainern auf der Tagespunktordnung.
Eine Gemeinde hat eine Daseinsvorsorge zu leisten, für Obdachlose oder in Not geratene Bürger.

Diese beiden Container sollen 20 000,-€ kosten. 
Also rein die Anschaffung. Da sind noch nicht die Kosten für die Erschließung mit Wasser und Strom, Zufahrt, sowie Unterhalt und Pflege mit eingerechnet.
Ein Gemeinderat erbrachte den Einwand,  ob man stattdessen für diese Fälle nicht eine Wohnung anmieten könnte oder ein Hotel, da er keinen geeigneten Platz für die Unterbringung dieser Container wisse.
Herr Wolf meinte daraufhin nur lapidar: „Das lassen Sie mal unsere Sorge sein.“
Auch meinte unser Bürgermeister, dass kein Hotel einen Obdachlosen beherbergen würde.                             
„Die will doch keiner haben!“
Die Gemeinderäte waren nicht überzeugt von der Containeridee.
Herr Wolf: „ Wir brauchen aber doch für eine Familie, die Ihr Heim durch einen Brand verloren hat, eine Unterkunft.“
Gemeinderat: „Ja, die können dann ja ins Hotel.“
Dieser Meinung schlossen sich die Mehrheit der Gemeinderäte an.
Auch kam der Vorschlag, sich die Container mit Mering zu teilen (in Mering stehen bereits einige Container).
Herr Wolf war der Meinung: „Wir würden keine von Mering nehmen, Die würden unsere auch nicht nehmen.“
Hierbei gibt es wohl eine Kostenregelung, die besagt, dass die aufnehmende Gemeinde, die Kosten tragen muss. Allerdings gibt es die Möglichkeit, vertraglich fest zulegen, dass die Heimatgemeinde Kostenträger ist.


Ein weiterer Punkt der Sitzung war die Summe von einer knappen Million Euro insgesamt, welche Kissing erst einmal komplett selber tragen müsste, um den Lückenschluss hinter dem O+K Gelände  bewerkstelligen zu können und somit den alten mit dem neuen Bahnhof zu verbinden.
Der künftige Besitzer solle dadurch die Teilgrundstücke an Gewerbetreibende leichter veräußern können. Damit würde die Attraktivität Kissings steigen.
Ja, aber sicherlich nicht für Familien, sondern Gewerbe- und Industrietreibende.
Wir erinnern uns: „Mir ist jedes Gewerbe recht.“


Weiters ging es um die Anschaffung zweier Traktoren für die Paartalhallengelände und den Bauhof.
120 000,-€ sollen diese beiden Traktoren kosten. Zur Mitfinanzierung soll der 4 jährige Traktor, den Kissing bereits besitzt, verkauft werden. Dieser befindet sich jedoch häufig in Reparatur.
Doch vorher wäre es nicht schlecht, noch neue Zusatzgeräte für den alten Traktor zukaufen, um ihn dann besser veräußern zu können.

Also, wir kaufen neue Zusatzgeräte, um dann einen Traktor, welcher ständig kaputt ist, besser verkaufen zu  können?

Die alten Geräte wären kompatibel zu den neuen Traktoren.
Ein Gemeinderat erfragte, warum die Anschaffung von 2 neuen Traktoren erforderlich sei.
Seitens des Bauamtsleiter, des Kämmerers und Herrn Wolf konnte hierzu keine eindeutige oder befriedigende Antwort gegeben werden.
Hr. Schatz meinte, Ersatzteile für den jetzigen Traktor seien sehr kostspielig, da es dieses Model nur 4- oder 5-mal in Deutschland gäbe.
Der Gemeinderat meinte darauf sinngemäß: „Ja ganz gut. Diesen Traktor hatten Sie uns vor 4 Jahren doch wärmstens empfohlen.“
Die Lösung lautet nun:
1 John Deere Traktor + Geräte für ca. 70 000,-€                                                                    
Der alte Traktor wird ohne neue Geräte verkauft.


Überhaupt fiel auf, dass der Bauamtsleiter und der Kämmerer nicht besonders gut vorbereitet waren, was ihre vorgestellte eigene Haushaltsplanung betraf, da sie die vielen Fragen der Gemeinderäte oft nur unzureichend bis gar nicht beantworten konnten.
Es gab den bereits oben erwähnten, wie wir finden besonders schönen Ausspruch unseres Bürgermeisters:

„ Was ist denn heute nur mit Ihnen los? Die letzten 12 Jahre hat‘s doch auch immer geklappt.“
 
Aus dieser Aussage schließen wir, dass es bisher üblich war, Gelder auf Vorschläge des Bürgermeisters und seiner Verwaltung, ohne große Nachfrage zu bewilligen und es schien ihm eine vollkommen neue Erfahrung zu sein, dass erst kritisch hinterfragt wird, bevor Gelder bewilligt werden.
Überhaupt fiel auf, dass Herr Wolf zwischenzeitlich äußerst gereizt wirkte, über die Nachfragen seines Gemeinderates.


Wie Sie sich vielleicht denken können, begrüßen wir von der BI 2 dieses kritische Hinterfragen des Gemeinderates. Dadurch konnte Kissing eine nicht unerhebliche Kostensumme erspart werden, die ohne diese Bedenken in unseren Augen einige Male sinnlos verbraten worden wäre. 
 Deshalb ist es so wichtig, diesen Sitzungen beizuwohnen, welche mitunter nicht nur interessant sein können, sondern auch ausgesprochen unterhaltsam ;)


Das durch diese nicht totale Akzeptanz des Haushaltplans gesparte Geld, würde die CSU gerne zur energetischen Sanierung der „Alten Schule“ verwenden um somit Kissing ein Stück Kulturgut auf lange Sicht bewahren zu können.
Dies soll nun einem Architekten zur Planung übergeben werden.

Dienstag, 10. Januar 2012

Wir freuen uns,  einen neuen satirischen Beitrag, der uns zur Verfügung gestellt wurde, veröffentlichen zu dürfen.

HIER gehts lang, gleich der erste Eintrag.
Viel Spaß!

Montag, 9. Januar 2012

Liebe Leser, 
wie manche von Ihnen ja bereits wissen, stehen wir in engem Kontat mit der Bürgerinitiative in Sinsheim, welche gegen ein Krematorium des selben Anlagenherstellers kämpft.

Hier nun ein Artiklel, über die Bedenken, die die Stadt selber hatte.
Trotzdem wurde gebaut.

Das Krematorium war auch der Stadt nicht geheuer

Die Akten belegen: In der Stadtverwaltung wurden die Planungen für das Reihener Krematorium von Anfang an skeptisch bewertet. Foto: Kegel
Die Akten belegen: In der Stadtverwaltung wurden die Planungen für das Reihener Krematorium von Anfang an skeptisch bewertet. Foto: Kegel
Von Tim Kegel
Sinsheim-Reihen. Die Bedenken gegen ein Krematorium im "Oberen Renngrund", dessen Spatenstich 2009 erfolgte und dessen Bauarbeiten inzwischen wieder ruhen, sind so alt wie die Planungen für die Einäscherungsanlage. Und die ersten gewichtigen Einwände kamen vor Jahren von der Stadtverwaltung selbst. Das zeigt ein interner Schriftverkehr, der der RNZ vorliegt. Unzulässig laut Bebauungsplan, nachbarschaftsrechtlich problematisch, ein Überangebot schon bestehender Krematorien im Umkreis - ziemlich ähnlich wie die heutigen Gegner beurteilten kommunale Ämter vorab das Vorhaben, über das seit zweieinhalb Jahren gestritten wird.
Bereits am 17. Juni 2008 berichtete Liegenschafts-Abteilungsleiter Dieter Merwarth der Verwaltungsspitze von den Bauabsichten; damals noch an einem Standort kurz oberhalb des heutigen Flurstücks. Neben Pro-Argumenten wie "zehn neuen Arbeitsplätzen" und der Wärmeversorgung umliegender Betriebe durch das Krematorium, zitiert Mehrwart Bedenken aus einem Gespräch mit Marco Fulgner, Zuständiger auch in der Friedhofsverwaltung und Hauptamtsleiter. Fulgner sorgt sich über "eine Verschiebung der Friedhofskultur in Richtung Feuerbestattung". Nach seiner Ansicht gibt "es bereits genug Krematorien im näheren Umkreis."
Das Schreiben ging ans Baurechtsamt. Dort handschriftlich zugefügte Notizen äußern "Bedenken" - sogar mit mehreren Ausrufezeichen - etwa wegen erneuter Anpassung des Bebauungsplans oder "weiterer Probleme" mit bereits ansässigen Firmen, die "im Treu und Glauben angesiedelt" hätten. "Die Weiterbesiedlung wird erschwert", meinte Amtsleiter Georg Böhmann und kam am 18. Juni zum Schluss: "Ein anderer Standort wäre sinnvoller." In einer Aktennotiz vom 19. Juni erklärt Böhmann, dass ein Krematorium ohne eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans im dortigen Gebiet "nicht zulässig" sei und bietet an, auf Wunsch entsprechende Gerichtsurteile vorzulegen. Die Dokumente gingen in Kopie von Beginn an auch an den Oberbürgermeister und den Reihener Ortschaftsrat. In einem Aktenvermerk wird Klartext gesprochen und Joachim Bauer, damals Chef der Umweltbehörde des Kreises und heute stellvertretender Landrat, zitiert. Das Krematorium im Gewerbegebiet sei nicht zulässig: "Insbesondere wegen Emissionen aus dem Verbrennungsvorgang", wie es wörtlich heißt. Die Sinsheimer Bauverwaltung kommt schließlich im März 2009 zur Erkenntnis: "Die Festsetzungen des Bebauungsplans sind nicht eingehalten". Dennoch erfolgt wenig später der erste Spatenstich.
Beschwerden von ansässigem Gewerbe sind der Stadt seit 23. Juni 2008 bekannt. Ein bereits im "Oberen Renngrund" ansässiger Ingenieurbetrieb, der bereits ein Grundstück in direkter Nachbarschaft des Krematoriums von der Stadt gekauft hatte und sich mit Erweiterungsabsichten trug, zitiert aus dem Bebauungsplan und nimmt bereits Teile der Urteilsbegründung des knapp anderthalb Jahre später gerichtlich erwirkten Baustopps vorweg: Eine kulturelle Anlage sei laut Bebauungsplan "ausdrücklich nicht gestattet", heißt es in dem Schreiben. Weiter sorgt sich der Firmenchef um Geruchsbelästigungen, Schadstoffausstoß durch Verkehr und Anlagenstörungen sowie um die Wertminderung seiner bereits existierenden Immobilie.
Wegen Erweiterungsplänen machte der Unternehmer Druck. Die Stadt erwarb letztlich das zum Quadratmeterpreis von 51 Euro verkaufte Grundstück für 54 Euro zurück und verkaufte es dann für 60 Euro an Krematorium-Bauherr Claus Wiesenauer weiter. Bis zum Spatenstich im April 2009 beschäftigte die Angelegenheit überwiegend Abteilungen, Behörden und Gremien, wie das Rathaus in einem zeitlichen Abriss von Mai 2009 dokumentiert, der der Redaktion ebenfalls vorliegt. Mehrfach steht der damalige Reihener Ortschaftsrat demnach einstimmig hinter dem Vorhaben; der unmittelbare Nachbar habe keine Einwände, heißt es zur Ortschaftsratssitzung vom 31. Oktober 2008. Am 7. April 2009 seien dann doch zwei Widersprüche eingegangen.
Unterdessen hat die Stadt beim Verwaltungsgericht Widerspruch gegen den kürzlichen Hängebeschluss eingelegt, wegen dem die Arbeiten am Krematorium bis auf weiteres ruhen. Der Widerspruch stützt sich im Wesentlichen auf die Randlage des Grundstücks, Anfahrtsmöglichkeiten über die Blumenstraße sowie die im städtebaulichen Vertrag fixierten Zusatzregelungen.

Quelle: Rhein-Neckarzeitung

Freitag, 23. Dezember 2011

 
Liebe Leser,
wir wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen, eine frohe und besinnliche Weihnacht und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Bei einem Blick  auf unsere Statistiken fiel uns auf, dass neben den gängigen Providern wie T-Online und Arcor, die  häufigsten Leser 2011 über die Provider MediaWays GmbH (2089 Aufrufe)und Lra-aic-fdb1 (649 Aufrufe) kamen.
Wir freuen uns ganz besonders über Ihr großes Interesse an unserem Blog und hoffen,  
 auch nächstes Jahr wieder mehrmals täglich von Ihnen gelesen zu werden!

Ihre BI 2





Samstag, 10. Dezember 2011

Tja...

Der Verein "Lebensraum Kissing e.v." hat sich gegründet, damit Anliegen der Bürger an die Fraktionen von Kissing herangetragen werden können. Dies ist Bestandteil der Vereinssatzung.
Mit den Grünen fand bereits ein sehr angenehmes Treffen und ein reger Austausch statt.
Von der CSU erhielt der Verein eine positive Reaktion und wird sich Anfang nächstes Jahr mit der CSU zusammensetzen.

Von der SPD, vielmehr von Hr. Wolf in seiner Funktion als Vorstand erhielt der Verein nach mehrmaliger Anfrage, folgende E-Mail:



Sehr geehrte Frau Zielauf,
unser Vorstand hat am vergangenen Montag getagt und ist zur Auffassung gekommen, dass wir keinen Vermittler zwischen Bürger und dem SPD-Ortsverein brauchen.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Wolf
SPD-Ortsvereinsvorsitzender

Ja, dann halt nicht. Offenbar ist man der Meinung, das die Anliegen der Bürger nicht interessant genug sind, um sie sich anzuhören.

Wir sind nicht überrascht...

Edit: Ein Gesprächstermin mit Hr. Wolf in seiner Funktion als Bürgermeister wurde dem Verein auf Anfrage beim SPD-Ortsverein angeboten. Der Verein hatte fast zeitgleich eine Stellungnahme vom Bürgermeister und Gemeinderat angefragt, die bisher nicht eingegangen ist. Das Vereinsziel sieht vor, dass mit den Fraktionen/Ortsparteien Gesprächstermine stattfinden, nicht mit dem Vorsitzenden allein und auch nicht mit dem Bürgermeister. Dieser Gesprächstermin mit dem SPD-Ortsverein wurde nicht akzeptiert.

Freitag, 11. November 2011

Und wiedermal zum heutigen Artikel der FA

Liebe Leser,
es ist ermüdend, vor allem für uns, dennoch fühlen wir uns verpflichtet hier klar zu stellen, dass wir uns in keinster Weise von Hr. Hank und seiner Meinung distanzieren!
In diesem Falle hätten wir seine gestrige Erklärung nicht hier veröffentlicht.
Wir möchten nur klar gestellt sehen, dass es auch "Nicht-BI'ler" gibt, die unsere Meinung teilen.

Wir distanzieren uns ausschließlich von den in Umlauf gebrachten Wurfzetteln, da die Formulierungsweise nicht unserem Stil entspricht und wir auch eine solche Aktion zu diesem Zeitpunkt einfach nicht für sinnvoll erachten.

Lieben Gruß,
Ihre BI 2

Edit: unter Chronologie + Interessantes  ganz unten, können Sie einen Bericht über das Sinsheimer Krematorium lesen. Investigativer Journalismus. Schön!

Donnerstag, 10. November 2011

Zu dem heutigen Bericht in der FA

Ach Hr. Schlickenrieder! Schon wieder nicht recherchiert?

Hr. Hank ist kein Mitglied und auch kein Vertreter der BI 2.

Er ist ein Kissinger Bürger, der auf der Bürgerversammlung seine Meinung kund getan hat.

Er saß nur am selben Tisch wie wir, was ihn aber nicht zu einem BI 2  Vertreter macht. Die Gattin unseres Bürgermeisters saß ebenfalls an diesem Tisch und da kämen Sie doch auch nicht auf diesen Gedanken, oder?

Allmählich sollte der Presse doch bekannt sein, aus wem sich die BI 2 zusammensetzt. Zudem wird das von uns in der Öffentlichkeit auch jedesmal dazu gesagt.

Also hier nochmal kurz und knapp:

- sagt einer nix von BI 2, dann isser da auch nicht.
- steht auf einem Zettel nix mit "Ihre BI 2", dann isser nicht von uns.

Sehr einfach das. Und falls doch mal was unklar ist: FRAGEN!

Wär da ganz einfach und ohne großen Rechercheaufwand gegangen. Wir saßen ja nur ein paar Tische hinter Ihnen.


Ach ja und das schöne Zitat.

Sehr treffend. Vor allem, weil Beleidigungen ausschließlich von den "Freunden" des Krematoriums kamen ;)
Aber, das wurde ja schnell gemerkt und schwupp! war das Zitat wieder weg...
So kann das gehen, wenn man die Geister, die man ruft, nicht im Griff hat...

Und zu der Aufforderung, wir sollten unsere Energien gegen den Verkehr auf der B 2 einsetzen, verweisen wir wieder einmal auf den Verein, den wir für solche Dinge gegründet haben.


http://www.lebensraum-kissing.de/


Hier dürfen sich alle Bürger mit Anregungen an uns wenden.
Wer dies nicht tut, dem können wir nicht helfen.

Ihre BI 2 ;)


Mit freundlicher Genehmigung von Hr. Hank:


Ja, mit dem Artikel des Herrn Schlickenrieder kann ich durchaus leben! Zwar bin ich kein Mitglied der BI 2, aber das kann mich doch nicht daran hindern, als Bürger meine Meinung zu sagen - dafür ist die Bürgerversammlung ja schließlich auch das geeignete Forum! Daß meine Ausführungen möglicherweise etwas "gröber" ausfallen konnten, ist angesichts des Verhaltens unserer Gemeindeführung im Zusammenhang mit dem Bau des Krematoriums durchaus angemessen!
Von Beleidigungen meinerseits kann allerdings überhaupt keine Rede sein - wo wäre denn eine einzige zu hören gewesen? Damit läuft der "Konter" des Herrn Wolf in Form des Rousseau-Zitates in´s Leere, wenn dieses auch bei einigen Anwesenden seinen Beifall fand.
Andererseits, was die Buh-Rufe und Zurufe wie "Schwätzer" betrifft: klar muß man mit derartigen Gefühlsäusserungen rechnen, wenn man seine Finger in eine noch nicht verheilte Wunde legt. Ich fühle mich dadurch in keinster Weise beleidigt - das gehört einfach zu einer kontroversen Auseinandersetzung dazu. Ich denke, auch unser Bürgermeister, Herr Wolf, wird sich nicht als beleidigt empfinden - als Politiker muß man schon ein wenig einstecken können!
Zum Gemeinderat: Viele Bürger Kissings fühlen sich hinsichtlich des Abstimmungsverhaltens zum Krematorium wirklich von diesem verraten und verkauft - ich denke, dazu muß ich nichts weiter hinzufügen! In diesem Zusammenhang muß man auch die Formulierung "Vasallen des Fürsten von Kissing" verstehen - hier eine kurze Definition:
"Ein Vasall (Keltisch gwas, lat. vassus: Knecht) war im frühen Mittelalter (6.−7. Jahrhundert) ein Herr, der sich freiwillig als Gefolgsmann in den Dienst eines anderen Herrn stellte und sich diesem für bestimmte militärische oder diplomatische Dienstleistungen verpflichtete". Dem habe ich nichts weiter hinzuzufügen!
Daß sich Herr Schlickenrieder von der Friedberger Allgemeinen in seinem heutigen Artikel besonders auf mich "eingeschossen" hat, kann ich durchaus nachvollziehen, nachdem ich auch Ihn während der Bürgerversammlung kritisiert und aufgefordert hatte, sich endlich grundlegender journalistischer Tugenden im Zusammenhang mit seiner Berichterstattung aus Kissing zu besinnen. Seinen heutigen Artikel betrachtend, komme ich allerdings zu der Auffassung, daß diesbezüglich immer noch Handlungsbedarf besteht!

Ergänzung:

was bezeichnend ist für die Vorgehensweise und journalistische Haltung des Herrn Schlickenrieder von der Friedberger Allgemeinen, ist die Betonung des Protestes gegen meinen Kurzvortrag auf der Bürgerversammlung. Von Zurufen wie "Schwätzer" wird berichtet, ebenso von Buh-Rufen. Wie bereits erwähnt: damit ist zu rechnen, das ist legitim und ich kann es mit Anstand ertragen.
Was Herr Schlickenrieder allerdings komplett unterschlägt, ist die Tatsache, daß es auch immer wieder zu kräftigen Beifallsbezeugungen in Form von Klatschen kam. Und genau diese Tatsache des Verschweigens muß man diesem Herrn Schlickenrieder konkret vorhalten. So verdichtet sich bei mir immer mehr die Meinung, daß Herr Schlickenrieder schlicht und einfach als Hofberichterstatter des Herrn Wolf agiert und gegen die ethischen und beruflichen Grundsätze seines Berufsstandes auf eklatante Art und Weise verstößt! Ich persönlich bewerte den heutigen Artikel des Herrn Schlickenrieder als Meinungsmache und Meinungsmanipulation - wie gesagt: meine ganz persönliche Meinung!

Freitag, 4. November 2011

Wurfzettel

Aufgrund verschiedener Anfragen:

Die momentan in Kissing im Umlauf befindlichen Wurfzettel, stammen nicht von uns.

Unsere Informationsblätter sind immer mit "Bürgerinitiative 2  Kissing" gekennzeichnet,
da ein Wurfzettel dem Verantwortlichen  eindeutig zuzuordnen sein muss.

Aber wir begrüßen es natürlich, wenn Sie am 08.11.2011 zahlreich zur Bürgerversammlung erscheinen!

Mittwoch, 2. November 2011

Zu den beiden letzten FA Berichten:

Da wir von der BI 2 schon vor längerer Zeit unsere Konsequenzen daraus gezogen haben, dass Hr. Schlickenrieder stoisch die Regeln der Recherche verweigert und unsere Abos gekündigt haben,dauert es nun meist etwas länger, bis Mitbürger uns Artikel vorbeibringen.

Auf den vom 29.10.2011 erschienen Artikel wollen wir gar nicht reagieren, aus mehreren Gründen:

  •   Recherche ist NICHT, nur den Anlagenerbauer und –Betreiber zu befragen, sondern sich auch eine unabhängige Erklärung eines Fachmannes einzuholen. Und dies hat hier einmal mehr nicht stattgefunden.
  •  Wer wirklich glaubt, dass die Einfärbung des Rauches vom Strahlungswinkel der Morgensonne kommt, der kann sich ja Bilder in unserer Galerie mit der Mittagssonne anschauen.
  •  Und mal ehrlich, wer das glaubt, der WILL es glauben. 
 
Und auf den heutigen Artikel eigentlich auch nicht.

Erstmal finden wir die Formulierungsweise ( "...Beide liebäugeln mit einer Feuerbestattung..."; "...Nur eine Preisliste hätte ich gerne noch gehabt") tendenziell geschmacklos.
 
Dann waren nicht nur Mitglieder der BI 2 am Tag der offenen Tür da, sondern wir erschienen geschlossen.
Und wir haben uns nicht mit Kommentaren „zurückgehalten“.
Wir alle haben eine gute Erziehung genossen und wissen wie man sich benimmt. 
Hr. Haupt hat in seinem Gebäude das Hausrecht, es ist seine Veranstaltung und wir sind keine randalierenden Halbwüchsigen, die auf den Putz hauen wollen. 

Zudem haben wir Hr. Haupt noch nie als unseren Feind betrachtet, sondern uns ist klar, dass Hr. Haupt hier eine Möglichkeit gesehen hat, sich ein gutes Einkommen zu sichern.  

So langsam, in kleinen homöopathischen Dosen wird ja auch immer mehr zugegeben. Von einer „Nullemission“ ist ja schon eine Weile nichts mehr zu hören und zu lesen.


Unsere Vorwürfe richten sich allein und ausschließlich an unsere Gemeindevertreter. Sie haben in unseren Augen verantwortungslos gehandelt. Aber mittlerweile ist ja der einen oder dem anderen bereits klar geworden, WAS  sie da „durchgewunken“  ;)  haben .

Die genannten FA Artikel können Sie auf der Webseite der Augsburger Allgemeinen unter Lokales/ Kissing nachlesen. Eine Verlinkung ist uns das Geschreibsel nicht wert.