Hier die Anfrage:
---------- Von: xy
Gesendet: Freitag, 18. März 2011 12:38:54 An: xyzBetreff: Krematorium Kissing Diese Nachricht wurde automatisch von einer Regel weitergeleitet.
Sehr geehrte Frau xyz,
ich bin vor Jahren extra auf das "Land" gezogen, habe aufgehört zu rauchen, baute bisher mein eigenes Gemüse an und soll mich nun mit der Ansiedelung eines Krematoriums in Kissing abfinden.
Als Bürgerin von Kissing habe ich bezüglich des Krematoriums einige Fragen, da die gesetzlichen Vorgaben bereits 14 Jahre alt und äußerst lasch sind.
Ich hoffe, dass Sie mir meine Fragen beantworten können:
1. Sind Sie die zuständige Behörde, die für die Überprüfung und die Überwachung des Krematoriums in Kissing verantwortlich zeichnet.
2. Welche Erfahrungen haben Sie darin?
3. Fallen noch weitere Krematorien in Ihren Zuständigkeitsbereich?
4. Werden noch andere Krematorien durch Sie überwacht?
5. Wie wird das Krematorium und dessen Emissionen überwacht und kontrolliert?
6. In welchem Zeitrahmen wird das Krematorium überwacht und kontrolliert?
7. Wird der Bypass-Betrieb ständig und nichtlöschbar protokolliert?
8. Von wem wird der Bypass-Betrieb kontrolliert?
9. Existieren neben den gesetzlichen (§ 27 BImSchG) noch weitere Auflagen für den Betreiber, z.B. Anzahl von Betriebsstunden?
10. Wie wird der Sondermüll behandelt? (Lagerung, Verpackung, Verladung, Transport)
11. Ist das Erdreich gesichert für den Fall, dass Sondermüll entweicht?
12. Wie ist der Notfallplan im Fall eines Brands? Ein Gaslagerbetrieb ist der direkt angrenzende Nachbar.
Ich bedanke mich und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Die als E-mail gestellte Anfrage wurde sehr unorthodox beantwortet.
Sehr geehrte xy,
nach Rücksprache mit dem staatlichen Abfallrecht und dem Bauordnungsamt im Landratsamt möchte ich Ihnen folgende Antworten übermitteln:
1. Sind Sie die zuständige Behörde, die für die Überprüfung und die Überwachung des Krematoriums in Kissing verantwortlich zeichnet.
Ja, bezüglich der 27. Bundes-Immissionsschutzverordnung. Bezüglich des Vollzuges des Baugenehmigungsbescheides ist das Sachgebiet 41 im Landratsamt und hier Hr. Rieber Ansprechpartner.
2. Welche Erfahrungen haben Sie darin?
Mehr als genug.
3. Fallen noch weitere Krematorien in Ihren Zuständigkeitsbereich?
Nein.
4. Werden noch andere Krematorien durch Sie überwacht?
Nein.
5. Wie wird das Krematorium und dessen Emissionen überwacht und kontrolliert?
Entsprechend den Vorgaben der 27. Bundes-Immissionsschutzverordnung (27. BImSchV - Verordnung über Anlage zur Feuerbestattung)
6. In welchem Zeitrahmen wird das Krematorium überwacht und kontrolliert?
Entsprechend den Vorgaben der 27. BImSchV
7. Wird der Bypass-Betrieb ständig und nichtlöschbar protokolliert?
Ja.
8. Von wem wird der Bypass-Betrieb kontrolliert?
Messwertrechner und Behörde.
9. Existieren neben den gesetzlichen (§ 27 BImSchG) noch weitere Auflagen für den Betreiber, z.B. Anzahl von Betriebsstunden?
Nein.
10. Wie wird der Sondermüll behandelt? (Lagerung, Verpackung, Verladung, Transport)
Die Filterstäube werden entsprechend der Vorgaben des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetztes entsorgt.
11. Ist das Erdreich gesichert für den Fall, dass Sondermüll entweicht?
Hier weis ich leider nicht, was Sie meinen.
12. Wie ist der Notfallplan im Fall eines Brands? Ein Gaslagerbetrieb ist der direkt angrenzende Nachbar.
Entsprechend der Vorgaben zum Brandschutz in der bayerischen Bauordnung.
Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zu Verfügung.
Landratsamt Aíchach-Friedberg
Sachgebiet 60
Münchner Straße 9
86551 Aichach
Telefon: 08251-92148
Telefax: 08251-9230148
e-mail: xxx
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Auf diese etwas eigene Art eines Antwortschreibens seitens eines Landratsamtes wurde nochmals nachgefragt.
Hier die Antwort:
Ja, das macht doch Lust darauf, seinem Landratsamt Fragen zu stellen, oder ?
Vor allem weil die Antworten sehr beruhigend und kompetent erscheinen ;)
Vor allem weil die Antworten sehr beruhigend und kompetent erscheinen ;)
3 Kommentare:
Hier sollte eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das LRA eingereicht werden. Es kommt einem so vor als wäre das LRA froh endlich eine naive Gemeinde für das Krematorium gefunden zu haben, damit sie in ihrem Amt endlich Ruhe haben. Es ist eine Frechheit gegenüber einem Bürger, der letztendlich deren Gehälter zahlt, so abgespeist zu werden. Null Ahnung und dann freche Aussagen zu treffen wäre eine Klage wert. Diese Personen sollten sich alle schämen. Unsere Kinder hier in Neu-Kissing müssen dies einmal ausbaden.
Der Kommentar von 16.18 Uhr trifft den Nagel auf den Kopf.
Man muss sich schämen, in einem Landkreis zu leben, der von einem solchen Amt verwaltet wird.
Inkompetent, faul und bürgerfeindlich!
Eines muss man den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landratsamts lassen:
Sie antworten wenigstens auf höfliche Anfragen.
Bei unserem Büffel M. Wolf ist das anders:
Fragen, die von "unliebsamen" Personen gestellt werden, übergeht er einfach.
Dieser Mann ist nicht nur inkompetent. Er hat leider auch keine Kinderstube.
"Bürgernahes Verhalten" ist für ihn ein Fremdwort.
Das einzige Wort, das er gut kennt, heißt:
"Basta".
Das ist einer der Gründe, warum er bald in hohem Bogen aus seinem Amt fliegen wird.
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