Dienstag, 18. Oktober 2011

Und wieder bei PLUS Graden

Obwohl laut Hr. Haupts mehrfacher Aussage nur bei Minusgraden eine Wasserdampfwolke zu sehen sein soll, wurde dieses Foto heute morgen bei 2°+ aufgenommen.

Wenn Sie auf das Foto klicken, können Sie es größer betrachten.

HIER klicken, um alle Rauch-Fotos zu sehen

Angesichts dieser Bilder frägt man sich schon, wie die Friedberger Allgemeine, als auch Augsburg-TV diese Aussage, als auch Fotos veröffentlichen können, ohne diese Bilder dagegen zu stellen?
Was denkt man sich in den Redaktionen angesichts solcher Fotos? Die Temperaturen lassen sich in der eigenen Wetterredaktion hinterfragen.
Oder ist es den Medien egal, dass sie dabei behilflich sind, uns Kissinger Bürger für dumm zu verkaufen?
Wir können uns nur immer wieder wiederholen:
Wir wünschen uns für unsere Lokalzeitung, dass investigativer Journalismus selbstverständlich ist.

Und hier mal zum Vergleich:




Eine Wolke. Bestehend aus Wasserdampf. Diese Wolke wurde auch über Kissing aufgenommen. Nicht dass es am Ende heißt, in Kissing würde Wasserdampf eben bräunlich aussehen... Ist er nämlich nicht. Also bisher...

Montag, 17. Oktober 2011

Das wär doch was!

Wie wärs, wenn man für seinen Wohnort Noten vergeben könnte?
Das dachte sich auch die Uni Augsburg!

Machen Sie mit beim Landkreis-TÜV!

Einfach aufd Bild klicken
Quelle: Stadtzeitung

Donnerstag, 29. September 2011

...und ich glaube immer noch, dass da nix rauskommt!

Wir zitieren Hr. Wolf (FA am 18.12.2009):

„Das Thema ist nur emotional. Es ist einfach eine Bauchgeschichte.“ „Wenn ich durch den Ort gehe und sehe, was da manch frisch angeheizter Kachelofen in die Luft bläst…“


Den kleinen Unterschied zum Kachelofen können Sie hier sehen:




Gestern  8:00h in Kissing


Im Reiter "Rauch-Galerie" stellen wir immer wieder Fotos ein.


Der austretende Dampf sei reiner Wasserdampf, wurde uns gesagt. Wasserdampf ist aber weiß. Eine Wolke zum Beispiel,  ist reiner Wasserdampf.



Herr Haupt äußerte in unten aufgeführten Artikel: „Würde man die Werte runden, wären sie null. Es gibt also praktisch keine Emissionen.“

Bei dem Hearing im Dezember 2010 (im Beisein des Anlagenherstellers) war von einer Nullemission die Rede.

Im letzten Artikel  schrieb Hr. Schlickenrieder  folgendes:
"Der Blick den Kamin entlang hinauf zum weiß-blauen Himmel zeigt keinerlei Rauchwolke. Etwa zehn Prozent der Abgase werden trotzdem emittiert. „Das sieht bei Minusgraden anders aus. Dann kondensiert das zur Kühlung in den Abgasstrom eingespritzte Wasser und das ist dann als Dampf sichtbar“, so Haupt."

Wie jetzt? Von Null auf 10% in nicht einmal einem Jahr?

Denn dass Null nicht 10 ist, weiß man doch, oder? 

Und dass eine Nullemission physikalisch nicht möglich ist, sollte man wissen.
Und:

Gestern früh um ca 8:00h hatten wir um die 10° + !!!
Und wie Sie auf den Fotos sehen können, ist eine deutliche unreine Rauchwolke zu erkennen!

Was sollen wir denn jetzt glauben?

Hatte Hr. Haupt letztes Jahr einfach noch keine Ahnung? Hätte der Anlagenhersteller ihm da eigentlich nicht widersprechen müssen?
Und was ist mit der Aussage über den sichtbaren Rauch nur bei Minusgraden?

Und wollen wir wirklich wissen, wie dann 100% aussehen, wenn der Bypass aufgeht?
Oder war gestern rein zufällig eine dieser äußerst seltenen Störungen?



Hier der oben erwähnte Artikel


 Sämtliche aufgeführten Zeitungsberichte, können Sie unter dem Reiter Zeitungsartikel nachlesen.

Freitag, 23. September 2011

Fragen Sie den Bürgermeister

Gehen Sie mal hin!
Sagen Sie Herrn Wolf Ihre Meinung!
Die einmalige Gelegenheit!








Das wäre doch eine gute Gelegenheit, gerade für die "Neuen" Kissinger, da mal ein paar kritische Fragen zu stellen.
Wir von der BI werden aller Wahrscheinlichkeit nicht teilnehmen, da wir bereits andere, private Termine haben. Aber das muss ja auch mal sein.
Über Berichte von Dagewesenen würden wir uns jedoch sehr freuen.

Lieben Gruß,
Ihre BI 2

Donnerstag, 22. September 2011

Geruchsbelästigung

Liebe Leser,

den weiteren Emailverkehr des Herrn Würsching mit Herrn Schatz können Sie unter dem Reiter "Emailverkehr Würsching/Schatz" nachlesen. HIER geht es direkt zu der Seite.

Da wir vermehrt Berichte über Geruchsbelästigung empfangen haben, möchten wir Ihnen hier erörten, wie Sie dies am Besten melden können.

Notieren Sie sich das Datum und die Uhrzeit, den Ort, sowie, wenn möglich, die vorherrschende Windrichtung dieses Tages.
Senden Sie diese Daten an folgende Adressen:

Bürgermeister
Manfred Wolf 
Mitglieder des Gemeinderats
Pestalozzistraße 5
86438 Kissing


sowie


Landratsamt Aichach-Friedberg
Untere Immisionsschutzbehörde
Münchener Str. 9
86551 Aichach 
zHd. Hr. Bohn
 
Bitte senden Sie Ihren Brief als Einschreiben, oder lassen sich bei persönlicher Abgabe den Empfang schriftlich bestätigen.

Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Beobachtungen an uns per Mail zu schicken. 
Wir werden diese dann aufnehmen, vertraulich behandeln und gesammelt an die zuständigen Stellen weiterleiten.
Hierbei bleiben Sie anonym.
kissinger-sagen-nein@web.de
 
Ihre BI 2

Montag, 19. September 2011

Schreiben an Hr. Schatz


Dieses Schreiben wurde uns übergeben zur Veröffentlichung:

Sehr geehrter Schatz,

ich habe nun mehrfach von einer Geruchsbelästigung im Kissinger-sagen-nein-Blog gelesen.

Jetzt konnte ich die Geruchsbelästigung (unangenehmer, penetranter, süßlicher Geruch) selbst wahrnehmen.

Ich fordere Sie hiermit auf, gegen diese penetrante Geruchsbelästigung (von den eventuell ausgehenden Schadstoffen ganz zu schweigen) vorzugehen.

Teilen Sie mir bitte in den nächsten Tagen mit, welche Schritte sie unternehmen werden.

Sollten Sie der falsche Ansprechpartner in dieser Angelegenheit sein, nennen Sie mir bitte den korrekten Ansprechpartner aus Ihrer Verwaltung.


Ich werde Ihre Schreiben veröffentlichen lassen, da dies alle Kissinger Bürger betrifft und diese auch sicherlich darüber informiert werden möchten.


Mit freundlichen Grüßen


Robert Würsching

Montag, 12. September 2011

Diskutieren Sie mit 2.0

Da wir unter dem ersten "Diskutieren Sie mit", mittlerweile über 1000 Kommentare stehen haben,
eröffnen wir heute ein neues Diskutieren, damit das Kommentieren wieder etwas übersichtlicher klappt.
Also ab sofort, bitte unter diesem Post für "Diskutieren Sie mit" kommentieren.
Lieben Gruß
Ihre BI 2

Dienstag, 16. August 2011

Interessantes...

Wussten Sie eigentlich…


…dass im Mai 2009 der einstimmige Beschluss erging, den Bebauungsplan Nr. 17 zu ändern?


…dass sich im November 2009 Hr. Wolf öffentlich für das Krematorium ausgesprochen hat?


…dass im März 2010 eine erste und einzige Bürgerinformation seitens der Gemeinde, über das Krematorium stattfand?


…dass am  26. September 2009 die notarielle Auflassung für das Grundstück für die Krematorium HR GmbH getätigt wurde? Also an diese verkauft wurde. Die Eintragung ins Grundbuch am 26.11.2010 erfolgte?


…dass am 23. März 2010 vom Kissinger Bauamtsleiter eine E-Mail an Herrn Haupt geschickt wurde, worin darüber berichtet wurde, dass am 25. März 2010,
also 48 Std. später, der Beschluss für die Fortführung des Bebauungsplanaufstellungsverfahrens gefasst werden wird?


…das die Kosten eines Kremierungsofen mit vergleichbarer Kapazität, bei einer der führenden Kremierungsfirmen sich auf  ca. 800 000,-€ belaufen? Ohne Gebäude?


…das die Gesamt-Baukosten des Kissinger Krematorium, von Hr. Haupt, mit     
476 701,40 € angegeben wurden? Davon für den Rohbau 204 300,60 € und die Ausbaukosten mit 272 400,80 €. Einschließlich des Ofens.?






Fragen Sie sich nun…


…wieso im September 2009, bevor eine richtige Information der Bürger stattfand, bereits eine notarielle Auflassung getätigt wurde?


…wie der Kissinger Bauamtsleiter, selber ortsfremd, dazu kommt, Beschlüsse des Kissinger Gemeinderats an eine aussenstehende, ortsfremde Person zu übermitteln?


…und wie er das Ergebnis dieser Abstimmung bereits 48 Std. vor der Sitzung wissen kann?

…wie den Kissinger Bürgern bei einer solchen Diskrepanz der Summen, eine ebenso sichere Kremierung versichert werden kann, wie beispielsweise in Augsburg?


…ob in Augsburg, metaphorisch betrachtet, die S-Klasse steht und wir nur einen Papptrabbi bekommen?



Ja, dann kennen Sie nun einige der Fragen mit denen wir uns  seit langem beschäftigen!




Hier die besagte E-Mail. Bei der genannten BI handelt es sich nicht um uns, sondern um die erste BI.






Eine notarielle Auflassung wird dann vorgenommen, wenn vor einem Notar die Übereignung eines Grundstückes vorgenommen wird. Also der Kaufvertrag. Die Eintragung erfolgt in der Regel nach der Übermittlung des Kaufpreises.

Nach Absprache mit unserem Anwalt haben wir uns entschlossen, dies zu veröffentlichen, da die genannten Fakten ausschließlich aus einer für jeden öffentlich zugänglichen Akte stammen.

Und zu der gezeigten E-Mail:

Die besagte E-Mail liegt uns vor. Sie wurde uns freundlicherweise von 
Gleichgesinnten überlassen. Und zur Kenntnis und Besitz dieser Mail kam es, weil manche nicht zu wissen scheinen, was Cc im Mailprogramm bedeutet. Es handelt sich also nicht um eine persönliche Mail an Herrn Haupt. Dafür waren im Cc zuviele Empfänger.

Montag, 1. August 2011

Momentaner Stand



Der bayer. Verwaltungsgerichtshof hat die einstweilige Anordnung bezüglich der Baueinstellung abgelehnt.
Begründet wird dies dadurch, dass bei der  Klagepartei  keine ausreichende Betroffenheit durch die Planung in einem abwägungserheblichen Belang vorliegt.
Insbesondere wohnt die Klagepartei nicht nahe genug dran.

In einem Gespräch unseres Rechtsanwaltes mit einer der zuständigen Richterinnen, wurde unser Fall näher erörtert. Die Richterin sieht die Hauptproblematik eben in dieser Betroffenheit.
Nach Aussage der Richterin müssen Entscheidungen einer Gemeinde manchmal hingenommen werden, auch wenn sie rechtswidrig sind, da sich nicht jeder Bürger gegen jede Entscheidung wehren kann.Was zur Folge haben könnte, dass unsere Klage gar nicht erst geprüft werden wird.
Die Hauptsache der Klage wird aller vorraussicht nach erst im Herbst entschieden werden.

Die Richterin betonte, dass das Problem nicht die Klage und deren Inhalt sei, sondern ausschließlich die fehlende Betroffenheit.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, gegen eine Baugenehmigung vorzugehen, doch müsste die Klagepartei hierfür Nachbar sein.
Eine Möglichkeit, die die Richterin sieht, wäre ein Bürgerbegehren. ;)
Unser Rechtsanwalt erörterte der Richterin daraufhin die "Bürgerbegehrenschronik"...

Abschließend sei hinzugefügt, dass es unerheblich war und ist, wann die Klage eingereicht wurde. Ein halbes Jahr früher, hätte das Problem (das Einzige) der Betroffenheit auch nicht aufgehoben.
Es sieht momentan so aus, als ob die einzige Möglichkeit, die wir je hatten, dass erste angestrebte Bürgerbegehren war.
Also VOR Erteilung der Baugenehmigung.
Nun, wir wissen ja mittlerweile alle, wie damals mit 1600 Unterschriften umgegangen wurde.

Nach wie vor sind wir der Meinung, dass die Verantwortlichen damals im Interesse dieser Bürger hätten reagieren müssen. Das bei Kenntnis von 1600 Unterschriften niemals eine einstimmige Genehmigung hätte erteilt werden dürfen. Formfehler hin oder her!

Angesprochen auf das "Rechtsschutzbedürfnis", gab die Richterin unserem Rechtsanwalt dahingehend Recht,  dass eine Entscheidung, auch wenn der Bau nicht mehr verhindert werden könnte, immer noch als Grundlage für die Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Gemeinde dienen kann.

Wir werden nun die Entscheidung im Herbst abwarten.

Möglicherweise können aus dem Verhalten der Gemeinde Kissing zivil- oder strafrechtliche Schritte eingeleitet werden, was jedoch ausgiebig überprüft werden muss.

Trotzdem erstmal einen hoffentlich-endlich schönen Sommer,

Ihre BI 2

Montag, 18. Juli 2011

Die ursprünglich für morgen angesetze Bau- und Werksausschusssitzung wurde auf den 28.07.2011 verschoben.

Sonntag, 10. Juli 2011

Stellungnahme

Diesen Brief veröffentlichen wir im Auftrag der Klagepartei. Wir wollen die Anonymität wahren, da wir dahingehend leider bereits einschlägige Erfahrungen gemacht haben und die Person und die Angehörigen schützen wollen.

Nach dem Bericht der FA vom   05.07.2011 erreichen uns gehäuft Anfragen, warum all das so lang dauert, wieso das alles nicht schon viel früher und so weiter und so fort.


>

Hierzu möchte ich persönlich etwas loswerden.


Im Juli letzten Jahres habe ich mich bereit erklärt, mich auf die Unterschriftenliste setzen zu lassen und als Gründungsmitglied der BI 2 zu fungieren. 
Warum? Weil niemand es machen wollte und drei Personen dafür nötig waren. 
Es war damals noch nicht absehbar was alles auf uns zukommen würde. 
An Arbeit, an Kosten, an Ärger.


Wir hätten nach der Ablehnung des zweiten Bürgerbegehrens im November 2010 einfach sagen können:  
 „Okay, wir haben‘s probiert. Das war‘s.“


Haben wir aber nicht. Wir haben uns entschlossen weiterzumachen, die Menschen in Kissing zu informieren und zu kämpfen.


Es ist nicht so, dass wir aus lauter Langeweile einfach nach etwas Beschäftigung gesucht hätten!       Es ist schlicht und ergreifend so, keiner sonst wollte es machen. Keiner hat HIER geschrien.


Das ist verständlich.                                                                                                                      Immerhin zieht ein solches Ehrenamt einen Rattenschwanz nach sich.


Dieser Blog zum Beispiel pflegt sich nicht mal eben schnell neben her. 
Aber wir wollten den Kissingern eine Möglichkeit bieten, sich Informationen zu holen.                                  
Selber die Möglichkeit haben,  Dinge die in der FA nicht so wiedergegeben wurden, wie wir sie sahen, richtigzustellen.                                                                                                                            
Und Ihnen allen eine Plattform für Ihre Meinung bieten. 
Das ist Arbeit.

Die Infoveranstaltung im Januar. SEHR viel Arbeit, eingebracht von allen Beteiligten.                                     
Bei Minusgraden Kissing flächendeckend mit Flyern abzudecken.                                                                  
Arbeit und Kosten. Gott sei Dank hatten wir hier einige fleißige Helfer!

Wir werden zwar vom Verein“ Lebensraum-Kissing eV.“ unterstützt, aber das ist kein Topf voll Gold ohne Boden.


Die Klage wurde in meinem Namen eingereicht. Sprich ich klage . Ich und nur ich. Das bedeutet, dass ich für etwaige Kosten gerade stehen muss und persönlich hafte. 
Die momentanen Ausgaben rund um die Klage belaufen sich mittlerweile auf etwas mehr als 2000,-€. Die Aussicht auf Unterstützung ist schön, aber ich kann mich darauf nicht berufen, wenn ich bezahlen soll und den Spendern das Urteil möglicherweise nicht gefällt. 
Also muss ich das auf meine Kappe nehmen. Zumindest vorerst. 
Und ich vertrete die Meinung, ich kann nur mit Geld arbeiten und planen, welches ich auch tatsächlich habe. 
Eine in Aussicht gestellte Spende ist kein tatsächliches Geld.


Und dann ist da noch das Leben in Kissing.


Ich bin nicht erst vor kurzem hergezogen.                                                                                   
Ich bin zwar kein/e „echte/r“ Kissinger/in. Aber im Umland aufgewachsen.  Einige Kissinger kennen mich seit frühester Jugend.

Das ist dann schon etwas anderes, als wenn man erst fünf Jahre hier wohnt. 
Da darf man sich des öfteren  dumme Sprüche anhören. Sich als Nestbeschmutzer beschimpfen lassen.


Aber egal, ich habe mich dazu entschlossen und jetzt ziehe ich es durch.


Nur worauf ich absolut keine Lust habe und wofür ich keinerlei Verständnis aufbringe, ist, wenn hinterm warmen, sicheren Ofenplatz hervor  rumgemotzt wird, warum, wieso, weshalb.
Wer meint er hätte das besser gemacht, und schneller, der kann gerne vor in die erste Reihe kommen und es selber machen!
Aber bitte den Rattenschwanz nicht vergessen, also Arbeit, Kosten, Ärger und all die Leute, die es besser wissen!


Und zu dem Vorwurf der Lüge möchte ich der betreffenden Person eine deutliche Warnung aussprechen: 


Es REICHT


Sollte uns nochmal zugetragen werden, dass uns unterstellt wird, wir würden  lügen, werden wir Anzeige erstatten. Und diesmal gaaaaaanz schnell!


Desweiteren werde ich rechtliche Maßnahmen einleiten, sollte noch einmal eine Privatperson, die nicht zur Klagepartei gehört, über unseren Fall Gespräche mit dem Gericht führen.


Wir wollen nicht riskieren, dass Gericht zu verärgern, weil ein Richter auf penetrante Art und Weise  belästigt wurde!

So, das wars. Ich hoffe, ich konnte hiermit mal für etwas Klarheit sorgen und vorallem auch für ein stärkeres Bewusstsein für die gegebenen Verhältnisse. 
 <

Die Mehrheit der Anfragen an uns sind glücklicherweise von anderer Natur und greifen uns nicht an!
Letztendlich wollen wir doch alle das Gleiche:  
KEIN  Krematorium in Kissing!

Grüße,
Ihre BI 2



Dienstag, 5. Juli 2011

Zu dem heutigen FA Artikel

Unser Anwalt hat heute mit dem VGH gesprochen.

Der zuständige Senat stellte klar, dass aufgrund der momentanen Aktenlage noch keine Aussage getroffen werden kann.
Noch ist hierzu keine Entscheidung getroffen worden. Weder für noch gegen das Krematorium.

So.
Und nun kühlen wir alle wieder etwas runter und lassen uns von so einem offensichtlichen Versuch die  "Pferde scheu zu machen" nicht verrückt machen ;)



Und etwas, dass wir uns nicht verkneifen können:

Journalistische Recherche 

Journalistische Recherche bezeichnet das eigenständige Beschaffen von Informationen im Gegensatz zum bloßen Verarbeiten von Pressemitteilungen, Agenturmaterial oder Pressekonferenzen.
Die journalistische Recherche sammelt möglichst vielfältige Informationen, die ein bestimmtes Thema aus unterschiedlichen und widerstreitenden Blickwinkeln beleuchten, um so eine ausgewogene Berichterstattung zu ermöglichen. Im Idealfall sollte jede Information, die in journalistische Arbeit einfließt, durch Recherche abgesichert werden. In der Praxis würde dies im Regelfall einen zu großen Aufwand bedeuten.
Journalistische Recherche benutzt viele Werkzeuge: unter anderem Archive, Datenbanken, persönliche Gespräche (Interviews) mit Betroffenen, Fachleuten und Augenzeugen, offizielles Pressematerial, Anfragen bei Pressestellen, Anträge auf der Grundlage von Informationsfreiheitsgesetzen, Fachliteratur oder das Internet.
Die Recherche ist die Kür des Journalismus: Nur so erfahren die Menschen die Ereignisse, die ohne die Mühe des Journalisten niemals ans Licht gekommen wären. Keine journalistische Aufgabe ist schwieriger, aber auch so abhängig von Zufällen, vom Glück – und von einer detektivischen Kleinarbeit. Nur der Fleißige und Couragierte nimmt sie auf sich. (Wolf Schneider, Paul-Josef Raue: Handbuch des Journalismus)
Als Vorbild des recherchierenden Journalismus in Deutschland wird gemeinhin Hans Leyendecker bezeichnet. (Siehe zu diesem Abschnitt auch: Investigativer Journalismus.) Im Allgemeinen wird heute kritisiert, aufgrund der wirtschaftlichen Engpässe seien Journalisten kaum noch in der Lage, ausreichend zu recherchieren. Pressemeldungen werden häufig unkritisch übernommen.

Quelle: Wikipedia.

Wie gesagt, uns hat niemand hierzu befragt ;)

FA 04.07.2011

04. Juli 2011 20:00 Uhr

Klage

„Notbremse“ gegen das Krematorium

Kissingerin beantragt Normenkontrolle vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Von Anton Schlickenrieder
Recht weit gediehen ist das Bauwerk, in dem das künftige Kissinger Krematorium Platz finden wird. Die Bürgerinitiative hat jetzt gegen das Verfahren der Bebauungsplanänderung Normenkontrollklage eingereicht.
Foto: Foto: Anton Schlickenrieder
Kissing Auf drei Wegen versucht die Bürgerinitiative 2 „Kissinger sagen Nein“ derzeit, die Fertigstellung und Inbetriebnahme des Krematoriums im Kissinger Norden noch zu verhindern. Dieses befindet sich derzeit im Bau und soll laut Investor Rainer Haupt etwa Mitte August in Betrieb gehen. Einen Tag vor Ablauf der Einspruchsfrist (ein Jahr) stellte eine Bürgerin aus Kissing vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München (VGH) Antrag auf Normenkontrolle gegen die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Gewerbegebiet Nord“ der Gemeinde Kissing.
Als Aktenzeichen nennt VGH-Pressesprecherin Andrea Breit: 15 N 11.1408 und 15 NE 11.1435 – Zweiteres ist das Eilverfahren zum Hauptverfahren. Dieses ist nötig, da der Investor vom Baurecht bereits Gebrauch macht und damit Fakten schafft, die für die Antragstellerin, Dritte und die Allgemeinheit nachteilig sein könnten – auf der Basis eines möglicherweise nichtigen Bebauungsplans. Breit schätzt, dass im Eilverfahren „wohl noch im Juli ein Weg aufgewiesen werden wird“.
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Einen Baustopp könne man mit diesem Verfahren aber nicht erwirken, erläutert Breit weiter. Denn der VGH prüfe nur, ob eine Satzung, also eine Art Gesetz der Kommune, auf rechtmäßigem Weg zustande gekommen ist. Diese Satzung ist der geänderte Bebauungsplan. Es sei, generell gesprochen, aber fraglich, ob es sinnvoll ist, einen Bebauungsplan anzufechten, der eigentlich schon fast vollzogen ist, sagt Breit – ohne allerdings der Entscheidung vorgreifen zu wollen. „Das hängt alles vom Einzelverfahren ab, ob es nur um ein einziges Objekt geht oder mehrere Bereiche und Belange betroffen sind und so weiter.“
Ein Baustopp müsste vor dem Verwaltungsgericht erwirkt werden. Haupt hat eine rechtswirksame Baugenehmigung des Landratsamts, die derzeit auch nicht angefochten wird. Wie Ivo Moll, der Präsident und Pressesprecher des Verwaltungsgerichts Augsburg (dieses ist für Kissing zuständig) auf Nachfrage mitteilt, wurde am 10. Januar dieses Jahres zwar eine Klage eingereicht (AZ: Au 7 K 11.27), diese richtet sich aber gegen die Ablehnung des Bürgerbegehrens, das auf etwa 1000 Unterschriften von Kissingern fußt. „Da ist bislang aber noch nicht einmal die Klage begründet“, so Moll.
Für die Kammer sei „schlicht und ergreifend nichts veranlasst. Es kann sein, dass wir das Verfahren irgendwann einfach aussetzen.“ Laut Moll ist diese Klage eindeutig ein kommunalrechtliches Verfahren. Einen Baustopp könnte über eine Klage gegen die Baugenehmigung nur ein betroffener Nachbar erwirken – „schwierig und teuer“.
Der dritte Weg führt über den Bayerischen Landtag. Dort hat die BI eine Petition eingereicht. Als Fachbehörde gefragt ist dabei das Bayerische Innenministerium. Dort wiederum, so die Auskunft, warte man üblicherweise, solange ein Gerichtsverfahren anhängig ist, dessen Ausgang ab.

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Soso, nun ist Herr Schlickenrieder also auch Gerichtsreporter ;)

Aber leider wieder nicht gründlich recherchiert...

  • die BI 2 hat niemals eine Petition eingereicht. Dies haben Kissinger Bürgerinnen getan. Die BI 2 hat diese Petition nie zu Gesicht bekommen. Ob wir noch eine einreichen werden, wird sich nach dem Urteil zeigen.
Für eine professionelle Recherche ist es unerlässlich, alle Seiten zu hören. Unser Anwalt wurde hierzu nicht befragt seitens der FA.

    WIR haben bisher keine Informationen seitens des VGH erhalten.

    Die Klage wurde fristgerecht eingereicht. Da die Sachlage aufgrund "gründlicher Vorarbeit" seitens der Gemeinde vermutlich unter fachkundiger Anleitung Herrn Kaisers (der, wie wir bereits berichteten öfters gescheitert ist und daraus wohl seine Lehren zog), ist es uns lieber gewesen, den Sachverhalt gründlich in alle Richtungen abklopfen zu lassen, um nicht an einem "Formfehler" zu scheitern.

    Doch es ist richtig, dass die Sache vertrackt ist.
    Das Problem ist, dass auch wenn der Bebauungsplan als unwirksam erklärt wird, die Baugenehmigung nicht automatisch ebenfalls unwirksam wird.

    Wir warten zur Zeit auf eine Benachrichtung des VGH. Welches Ergebnis uns mitgeteilt wird, werden wir hier veröffentlichen. Und auch, wie es weitergeht!

    Lieben Gruß
    Ihre BI 2

    Montag, 4. Juli 2011

    Liebe Leser,

    immer wieder erreichen uns Mails und Blogeinträge, in denen beanstandet wird, dass die Jugendlichen wie Horden betrunkener Vandalen durch Kissing ziehen.
    Hierzu möchten wir heute ein Statement abgeben.

    Wir werden weiterhin Kommentare, welche sich an unsere "Regeln" halten veröffentlichen.

    Aber, wir sind nicht immer der gleichen Meinung wie unsere Kommentatoren.
    Was die Jugendlichen angeht, sehen wir das so:

    Auf Dorffesten wurde schon immer getrunken und danach war es auch immer etwas lauter.
    Wir sind absolut nicht der Meinung, dass dies unser primäres Problem ist.

    Dieser Blog und die BI 2 wurden gegründet, um sich gegen das Krematorium zu wehren. Das darüber hinaus die Missstände in Kissing hier zur Sprache kommen, ist klar und erwünscht.
    Aber wir sollten uns dabei auf die gemeindlichen Entscheidungen und wirtschaftlichen Probleme Kissings konzentrieren.

    Bedenken Sie bitte, dass es für die Jugendlichen, welche keine großen sportlichen Ambitionen haben, in Kissing schwierig ist, Unterhaltung zu finden.

    Und mit Sicherheit würden sich die Jugendlichen freuen, wenn sie Unterstützung in der Bürgerschaft finden und jemanden, der sich einsetzt bei der Gemeinde, dass für die jungen Leute eine geeignete "Attraktion" geschaffen wird.

    Wir werden uns weiterhin um das Krematorium kümmern, denn dafür haben wir uns gegründet.

    Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis,
    lieben Gruß

    Ihre BI 2


    ___________________________________________________



    Da wegen unserem heutigen Post Fragen aufkamen, möchten wir hierzu nochmal etwas sagen.

    Wir haben uns lediglich erlaubt, auf unserem Blog unsere Meinung zu veröffentlichen.
    Ausdrücklich haben wir einleitend erwähnt, dass wir weiterhin Kommentare veröffentlichen, solange sie nicht gegen unsere Regeln verstoßen. Diese beziehen sich auf den Umgangston und gewisse sehr private Aussagen.
    Uns erreichen auch E Mails, die hier auf dem Blog nicht veröffentlicht werden. In denen werden wir aufgefordert, doch etwas gegen die Ruhestörung durch "die" Jugendlichen zu unternehmen. Es gab auch schon Anfragen, ob wir gegen die als zu hoch empfundene Abwasserrechnung bei der Gemeinde Beschwerde einlegen könnten. Dies ist einfach nicht unsere Aufgabe. 
    Unser Ziel ist, das Krematorium zu verhindern.
    Gerne bieten wir hier eine Plattform, auf der Bürger die ihnen aufstossenden Missstände in Verbindung mit unserer Gemeindeführung aufzeigen können. Doch dies muss einfach in einem überschaubaren Rahmen bleiben und sollte  nicht zu weit vom Thema abkommen.

    Aber die Fragen nach der Sicherheitswacht sind absolut gerechtfertigt.

    Der Verein "Lebensraum Kissing e.V." bietet seinen Mitgliedern die
    Möglichkeit sich aktiv um weitere Probleme zu kümmern und steht auch
    helfend zur Seite.
    Den Verein können sie über den obigen Reiter "Homepage + Lebensraum Kissing eV." erreichen.
    Die BI 2 kümmert sich um das Krematorium.

    Freitag, 24. Juni 2011

    Unter "Beiträge aus der Bevölkerung" gibt es wieder zwei Neue!

    Dienstag, 21. Juni 2011

    "Eigentor statt Befreiungsschlag!"

    So lautet der gewählte Post-Titel!
    Wir hoffen, Ihnen gefällt er auch so gut ;)





    Uns nicht. Also keine "Netten" ;) .
    Und dann soll man es ja lassen...

    Aber wir freuen uns über Ihre Vorschläge! Und den schönsten werden wir dann nehmen.

    Montag, 20. Juni 2011

    Zwei interessante Berichte zum Thema

    Krematorium Memmingen:

    Krematorium Memmingen spendet 33 500 Euro für verschiedene Projekte in Memmingen

    und Krematorium Sinsheim:

    Kann ein Sondergebiet auch den Konflikt wegwischen?

    Das können wir uns jetzt einfach nicht verkneifen...

    Im März hatten wir auf eine Tagung in Osnabrück hingewiesen.
    HIER
     
    Auf dieser wollte Her Kaiser darüber referieren, wie mit Widerstand in der Öffentlichkeit umgegangen wird.

    In Sinsheim wurde der Widerstand durch ein Urteil im Mai bestärkt. Wir posteten den Zeitungsbericht HIER.


    Im Juni fand die Tagung in Osnabrück statt. Ohne Herrn Kaiser. Dieser hatte seinen Vortrag kurzfristig abgesagt.

    Wir erlauben uns, einen Kommentar aus "Diskutieren Sie mit", welcher darauf eingeht zu posten:

     
    Birgit hat gesagt…
    Kann sich noch jemand erinnern? Am 06./07. Juni Tagung in Osnabrück: Krematorium - Aktualisierung der VDI Richtlinie. Herr Kaiser wollte einen Vortrag halten zu: " UMGANG MIT ÖFFENTLICHEM WIDERSTAND GEGEN DEN BAU VON KREMATORIEN am Beispiel Sinsheim " Man beachte in der Überschrift den Plural !!! Dies zeugt von ständigem Widerstand deutschlandweit. Es wurde bekannt: Herr Kaiser sagte seinen Vortrag kurzerhand ab und erschien nicht zu dieser Tagung. Ein Schelm wer böses denkt.

    Donnerstag, 16. Juni 2011

    Mittwoch, 15. Juni 2011

    Hier wollen wir zwei Schreiben zeigen, die als Antwort auf Bürgerfragen gegeben wurden.


    Hier die Anfrage:

    ---------- Von: xy

     Gesendet: Freitag, 18. März 2011 12:38:54 An: xyzBetreff: Krematorium Kissing Diese Nachricht wurde automatisch von einer Regel weitergeleitet.

    Sehr geehrte Frau xyz,
    ich bin vor Jahren extra auf das "Land" gezogen, habe aufgehört zu rauchen, baute bisher mein eigenes Gemüse an und soll mich nun mit der Ansiedelung eines Krematoriums in Kissing abfinden.
    Als Bürgerin von Kissing habe ich bezüglich des Krematoriums einige Fragen, da die gesetzlichen Vorgaben bereits 14 Jahre alt und äußerst lasch sind.
    Ich hoffe, dass Sie mir meine Fragen beantworten können:
    1. Sind Sie die zuständige Behörde, die für die Überprüfung und die Überwachung des Krematoriums in Kissing verantwortlich zeichnet.
    2. Welche Erfahrungen haben Sie darin?
    3. Fallen noch weitere Krematorien in Ihren Zuständigkeitsbereich?
    4. Werden noch andere Krematorien durch Sie überwacht?
    5. Wie wird das Krematorium und dessen Emissionen überwacht und kontrolliert?
    6. In welchem Zeitrahmen wird das Krematorium überwacht und kontrolliert?
    7. Wird der Bypass-Betrieb ständig und nichtlöschbar protokolliert?
    8. Von wem wird der Bypass-Betrieb kontrolliert?
    9. Existieren neben den gesetzlichen (§ 27 BImSchG) noch weitere Auflagen für den Betreiber, z.B. Anzahl von Betriebsstunden?
    10. Wie wird der Sondermüll behandelt? (Lagerung, Verpackung, Verladung, Transport)
    11. Ist das Erdreich gesichert für den Fall, dass Sondermüll entweicht?
    12. Wie ist der Notfallplan im Fall eines Brands? Ein Gaslagerbetrieb ist der direkt angrenzende Nachbar.
    Ich bedanke mich und verbleibe
    mit freundlichen Grüßen


    Die als E-mail gestellte Anfrage wurde sehr unorthodox beantwortet.




    Sehr geehrte xy,
    nach Rücksprache mit dem staatlichen Abfallrecht und dem Bauordnungsamt im Landratsamt möchte ich Ihnen folgende Antworten übermitteln:
    1. Sind Sie die zuständige Behörde, die für die Überprüfung und die Überwachung des Krematoriums in Kissing verantwortlich zeichnet.
    Ja, bezüglich der 27. Bundes-Immissionsschutzverordnung. Bezüglich des Vollzuges des Baugenehmigungsbescheides ist das Sachgebiet 41 im Landratsamt und hier Hr. Rieber Ansprechpartner.
    2. Welche Erfahrungen haben Sie darin?
    Mehr als genug.
    3. Fallen noch weitere Krematorien in Ihren Zuständigkeitsbereich?
    Nein.
    4. Werden noch andere Krematorien durch Sie überwacht?
    Nein.
    5. Wie wird das Krematorium und dessen Emissionen überwacht und kontrolliert?
    Entsprechend den Vorgaben der 27. Bundes-Immissionsschutzverordnung (27. BImSchV - Verordnung über Anlage zur Feuerbestattung)
    6. In welchem Zeitrahmen wird das Krematorium überwacht und kontrolliert?
    Entsprechend den Vorgaben der 27. BImSchV
    7. Wird der Bypass-Betrieb ständig und nichtlöschbar protokolliert?
    Ja.
    8. Von wem wird der Bypass-Betrieb kontrolliert?
    Messwertrechner und Behörde.
    9. Existieren neben den gesetzlichen (§ 27 BImSchG) noch weitere Auflagen für den Betreiber, z.B. Anzahl von Betriebsstunden?
    Nein.
    10. Wie wird der Sondermüll behandelt? (Lagerung, Verpackung, Verladung, Transport)
    Die Filterstäube werden entsprechend der Vorgaben des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetztes entsorgt.
    11. Ist das Erdreich gesichert für den Fall, dass Sondermüll entweicht?
    Hier weis ich leider nicht, was Sie meinen.
    12. Wie ist der Notfallplan im Fall eines Brands? Ein Gaslagerbetrieb ist der direkt angrenzende Nachbar.
    Entsprechend der Vorgaben zum Brandschutz in der bayerischen Bauordnung.
    Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zu Verfügung.
    Mit freundlichen Grüßen
    xxxUmweltschutzingenieur__________________________
    Landratsamt Aíchach-Friedberg
    Sachgebiet 60
    Münchner Straße 9
    86551 Aichach
    Telefon: 08251-92148
    Telefax: 08251-9230148
    e-mail: xxx




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    Auf diese etwas eigene Art eines Antwortschreibens seitens eines Landratsamtes wurde nochmals nachgefragt. 

    Hier die Antwort:





    Ja, das macht doch Lust darauf, seinem Landratsamt Fragen zu stellen, oder ?

    Vor allem weil die Antworten sehr beruhigend und kompetent erscheinen ;)