Wussten Sie eigentlich…
…dass im Mai 2009 der einstimmige Beschluss erging, den Bebauungsplan Nr. 17 zu ändern?
…dass sich im November 2009 Hr. Wolf öffentlich für das Krematorium ausgesprochen hat?
…dass im März 2010 eine erste und einzige Bürgerinformation seitens der Gemeinde, über das Krematorium stattfand?
…dass am 26. September 2009 die notarielle Auflassung für das Grundstück für die Krematorium HR GmbH getätigt wurde? Also an diese verkauft wurde. Die Eintragung ins Grundbuch am 26.11.2010 erfolgte?
…dass am 23. März 2010 vom Kissinger Bauamtsleiter eine E-Mail an Herrn Haupt geschickt wurde, worin darüber berichtet wurde, dass am 25. März 2010,
also 48 Std. später, der Beschluss für die Fortführung des Bebauungsplanaufstellungsverfahrens gefasst werden wird?
…das die Kosten eines Kremierungsofen mit vergleichbarer Kapazität, bei einer der führenden Kremierungsfirmen sich auf ca. 800 000,-€ belaufen? Ohne Gebäude?
…das die Gesamt-Baukosten des Kissinger Krematorium, von Hr. Haupt, mit
476 701,40 € angegeben wurden? Davon für den Rohbau 204 300,60 € und die Ausbaukosten mit 272 400,80 €. Einschließlich des Ofens.?
Fragen Sie sich nun…
…wieso im September 2009, bevor eine richtige Information der Bürger stattfand, bereits eine notarielle Auflassung getätigt wurde?
…wie der Kissinger Bauamtsleiter, selber ortsfremd, dazu kommt, Beschlüsse des Kissinger Gemeinderats an eine aussenstehende, ortsfremde Person zu übermitteln?
…und wie er das Ergebnis dieser Abstimmung bereits 48 Std. vor der Sitzung wissen kann?
…wie den Kissinger Bürgern bei einer solchen Diskrepanz der Summen, eine ebenso sichere Kremierung versichert werden kann, wie beispielsweise in Augsburg?
…ob in Augsburg, metaphorisch betrachtet, die S-Klasse steht und wir nur einen Papptrabbi bekommen?
Ja, dann kennen Sie nun einige der Fragen mit denen wir uns seit langem beschäftigen!
Hier die besagte E-Mail. Bei der genannten BI handelt es sich nicht um uns, sondern um die erste BI.
Eine notarielle Auflassung wird dann vorgenommen, wenn vor einem Notar die Übereignung eines Grundstückes vorgenommen wird. Also der Kaufvertrag. Die Eintragung erfolgt in der Regel nach der Übermittlung des Kaufpreises.
Nachzulesen hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Auflassung
Nach Absprache mit unserem Anwalt haben wir uns entschlossen, dies zu veröffentlichen, da die genannten Fakten ausschließlich aus einer für jeden öffentlich zugänglichen Akte stammen.
Und zu der gezeigten E-Mail:
Gleichgesinnten überlassen. Und zur Kenntnis und Besitz dieser Mail kam es, weil manche nicht zu wissen scheinen, was Cc im Mailprogramm bedeutet. Es handelt sich also nicht um eine persönliche Mail an Herrn Haupt. Dafür waren im Cc zuviele Empfänger.