Zu dem Leserbrief von mir Kerstin Gröbmüller, in der heutigen Ausgabe, möchte ich eines sagen.
In diesem veröffentlichten Schreiben, finden sich Personen wieder, die ich so nie in meinem Brief erwähnt habe.
Dafür wurde anderes entfernt...
Ich bin der Meinung, wenn eine Redaktion es für nötig hält Leserbriefe zu verändern, muß dieser vom Autor erst gegengelesen und abgesegnet werden.
Ein weiteres Mal den Namen unseres Chemieexperten in der Zeitung zu erwähnen, obwohl dieser ausdrücklich klar machte, dass er dies nicht wünscht, ist eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte!
Ich werde kein weiteres Mal der Friedberger Allgemeinen einen Leserbrief zusenden, oder irgendetwas sagen, da ich vermeiden möchte ein weiteres Mal falsch widergegeben zu werden.
Das ich nicht länger Abonnentin dieses Blattes sein werde, erklärt sich von selbst.
Und warum wird unsere Pressemitteilung zur Infoveranstaltung nicht veröffentlicht?
Zu dem Artikel auf Seite 4 der heutigen Ausgabe "Akteneinsicht wurde gewährt" möchten wir kurz etwas erklären.
Ja, das liest sich schön.
Entsteht doch der Eindruck, wir hätten, mit der Aussage, dass wir noch immer keine komplette Akteneinsicht erhalten haben, nicht ganz der Wahrheit entsprochen.
Unser Rechtsanwalt war in der Tat am 27.01.2010 im LRA Aichach und hat dort erklärt was er aus der Akte benötigt. Entsprechend war vereinbart, dass Kopien angefertigt werden und diese zugestellt werden. Üblicherweise geschieht dies in einem Zeitraum von ca. 2 Tagen.
In unserem Fall holte unser Rechtsanwalt die Akte nach 8 Tagen selber ab.
Normalerweise wird die Akte nach Beantragung zugestellt.
Die Beantragung erfolgt kurz nach Klageeinreichung.
Das man eine Akte nicht im LRA bearbeiten kann, sondern diese in der Kanzlei durchgeht, sollte klar sein.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen