Dienstag, 5. Juli 2011

FA 04.07.2011

04. Juli 2011 20:00 Uhr

Klage

„Notbremse“ gegen das Krematorium

Kissingerin beantragt Normenkontrolle vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Von Anton Schlickenrieder
Recht weit gediehen ist das Bauwerk, in dem das künftige Kissinger Krematorium Platz finden wird. Die Bürgerinitiative hat jetzt gegen das Verfahren der Bebauungsplanänderung Normenkontrollklage eingereicht.
Foto: Foto: Anton Schlickenrieder
Kissing Auf drei Wegen versucht die Bürgerinitiative 2 „Kissinger sagen Nein“ derzeit, die Fertigstellung und Inbetriebnahme des Krematoriums im Kissinger Norden noch zu verhindern. Dieses befindet sich derzeit im Bau und soll laut Investor Rainer Haupt etwa Mitte August in Betrieb gehen. Einen Tag vor Ablauf der Einspruchsfrist (ein Jahr) stellte eine Bürgerin aus Kissing vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München (VGH) Antrag auf Normenkontrolle gegen die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Gewerbegebiet Nord“ der Gemeinde Kissing.
Als Aktenzeichen nennt VGH-Pressesprecherin Andrea Breit: 15 N 11.1408 und 15 NE 11.1435 – Zweiteres ist das Eilverfahren zum Hauptverfahren. Dieses ist nötig, da der Investor vom Baurecht bereits Gebrauch macht und damit Fakten schafft, die für die Antragstellerin, Dritte und die Allgemeinheit nachteilig sein könnten – auf der Basis eines möglicherweise nichtigen Bebauungsplans. Breit schätzt, dass im Eilverfahren „wohl noch im Juli ein Weg aufgewiesen werden wird“.
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Einen Baustopp könne man mit diesem Verfahren aber nicht erwirken, erläutert Breit weiter. Denn der VGH prüfe nur, ob eine Satzung, also eine Art Gesetz der Kommune, auf rechtmäßigem Weg zustande gekommen ist. Diese Satzung ist der geänderte Bebauungsplan. Es sei, generell gesprochen, aber fraglich, ob es sinnvoll ist, einen Bebauungsplan anzufechten, der eigentlich schon fast vollzogen ist, sagt Breit – ohne allerdings der Entscheidung vorgreifen zu wollen. „Das hängt alles vom Einzelverfahren ab, ob es nur um ein einziges Objekt geht oder mehrere Bereiche und Belange betroffen sind und so weiter.“
Ein Baustopp müsste vor dem Verwaltungsgericht erwirkt werden. Haupt hat eine rechtswirksame Baugenehmigung des Landratsamts, die derzeit auch nicht angefochten wird. Wie Ivo Moll, der Präsident und Pressesprecher des Verwaltungsgerichts Augsburg (dieses ist für Kissing zuständig) auf Nachfrage mitteilt, wurde am 10. Januar dieses Jahres zwar eine Klage eingereicht (AZ: Au 7 K 11.27), diese richtet sich aber gegen die Ablehnung des Bürgerbegehrens, das auf etwa 1000 Unterschriften von Kissingern fußt. „Da ist bislang aber noch nicht einmal die Klage begründet“, so Moll.
Für die Kammer sei „schlicht und ergreifend nichts veranlasst. Es kann sein, dass wir das Verfahren irgendwann einfach aussetzen.“ Laut Moll ist diese Klage eindeutig ein kommunalrechtliches Verfahren. Einen Baustopp könnte über eine Klage gegen die Baugenehmigung nur ein betroffener Nachbar erwirken – „schwierig und teuer“.
Der dritte Weg führt über den Bayerischen Landtag. Dort hat die BI eine Petition eingereicht. Als Fachbehörde gefragt ist dabei das Bayerische Innenministerium. Dort wiederum, so die Auskunft, warte man üblicherweise, solange ein Gerichtsverfahren anhängig ist, dessen Ausgang ab.

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Soso, nun ist Herr Schlickenrieder also auch Gerichtsreporter ;)

Aber leider wieder nicht gründlich recherchiert...

  • die BI 2 hat niemals eine Petition eingereicht. Dies haben Kissinger Bürgerinnen getan. Die BI 2 hat diese Petition nie zu Gesicht bekommen. Ob wir noch eine einreichen werden, wird sich nach dem Urteil zeigen.
Für eine professionelle Recherche ist es unerlässlich, alle Seiten zu hören. Unser Anwalt wurde hierzu nicht befragt seitens der FA.

    WIR haben bisher keine Informationen seitens des VGH erhalten.

    Die Klage wurde fristgerecht eingereicht. Da die Sachlage aufgrund "gründlicher Vorarbeit" seitens der Gemeinde vermutlich unter fachkundiger Anleitung Herrn Kaisers (der, wie wir bereits berichteten öfters gescheitert ist und daraus wohl seine Lehren zog), ist es uns lieber gewesen, den Sachverhalt gründlich in alle Richtungen abklopfen zu lassen, um nicht an einem "Formfehler" zu scheitern.

    Doch es ist richtig, dass die Sache vertrackt ist.
    Das Problem ist, dass auch wenn der Bebauungsplan als unwirksam erklärt wird, die Baugenehmigung nicht automatisch ebenfalls unwirksam wird.

    Wir warten zur Zeit auf eine Benachrichtung des VGH. Welches Ergebnis uns mitgeteilt wird, werden wir hier veröffentlichen. Und auch, wie es weitergeht!

    Lieben Gruß
    Ihre BI 2

    4 Kommentare:

    Anonym hat gesagt…

    Welche Vögel haben da denn schon wieder gezwitschert?

    Und die FA schon wieder, einmal stellt sie unseren Meister als tollen Sunnyboy hin und nun will "sie" sich selber wieder ins rechte Licht der Berichterstattung rücken.
    Schönen Gruß an Frau Holland, Gratulation zu so einem KÄSEBLATT! Aufräumen wäre angesagt.

    Eine, die sich auskennt, hat gesagt…

    Das ist ein unerhörter Vorgang.
    Entweder zitiert Herr Schlickenrieder die Pressesprecherin des VGH falsch (so ist es nach meiner Einschätzung).
    Wenn nicht, äußerst sich die Gerichtssprecherin in unzulässiger Weise über die Erfolgsaussichten eines anhängigen und damit offenen Verfahrens. Dass sie dabei von "generell" spricht, macht die Sache erst recht unzulässig.
    Wer entscheidet die Prozesse beim VGH in München? Herr Schlickenrieder zusammen mit der Pressesprecherin (und mit passender Schlagzeile) oder der zuständige Senat?
    So etwas habe ich noch nicht erlebt. Und ich habe schon viel erlebt.

    Anonym hat gesagt…

    Da sieht man, wie Wolf und sein Sprachrohr Schlickenrieder auf der Lauer liegen.
    Haben die Herren Schlickenwolf schon jetzt die Hosen voll?

    Und wieder ein FA-Leser weniger hat gesagt…

    Frau Holland sollte in der FA lieber aus- statt aufräumen!
    @ Frau Holland: Merken Sie nicht wie lächerlich die Augsburger Allgemeine sich mit solchen schlecht recherchierten Berichten macht? Sind dies alles Leute die schon in der Schule nur abgeschrieben haben? Mir scheint es seit einiger Zeit schon so, aber da sind diese "Journalisten" bei Herr Wolf ja in bester Gesellschaft.